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Grundsatzurteil des BVerfG > mehr als 50 Prozent Steuern

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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 19.März 2006 10:45    Titel: Grundsatzurteil des BVerfG > mehr als 50 Prozent Steuern Antworten mit Zitat

Zitat:
Steuerbelastung darf über 50 Prozent liegen

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Staat einzelne Steuerzahler auch mit mehr als 50 Prozent Steuern belasten. Das höchste deutsche Gericht wies in dem veröffentlichten Urteil die Klage eines Unternehmers zurück, dessen Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer insgesamt 60 Prozent betragen hatte.

Damit relativierte das Gericht den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach Erträge höchstens zu 50 Prozent besteuert werden dürfen. Diesen Grundsatz hatte Karlsruhe in einem viel beachteten Urteil vom 22. Juni 1995 unter Federführung des damaligen Richters Paul Kirchhof aufgestellt. Darauf hatte sich der Kläger berufen, der nun abgewiesen wurde.

Dies macht nicht nur künftige Klagen wenig aussichtsreich. Zugleich verliert die 50-Prozent-Grenze auch in der steuerpolitischen Debatte ihre Bedeutung. Die Richter argumentierten, im Urteil von 1995 gehe es nur um die Gesamtbelastung des Vermögens durch die damalige Vermögensteuer und die Einkommensteuer. Aus dem Eigentumsgrundrecht der Verfassung lasse sich "keine allgemein verbindliche absolute Belastungsobergrenze in der Nähe der hälftigen Teilung ableiten". (Az.: 2 BvR 2194/99).

http://www.ftd.de/politik/deutschland/57095.html?nv=nlt
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moneym
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 13:40    Titel: Steuerwüste Antworten mit Zitat

Steuerwüste Deutschland. 60% an Vadder Staat. Das grenzt schon an moderne Wegelagerei.
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Maxim
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

... und von dem Rest darfst Du dann natürlich noch die Verbrauchersteuern - MwSt usw. zahlen - wenn Du sie ausgibst!

Wir sind Deutschland!
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rue25
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Nürtingen

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 17:13    Titel: Re: Grundsatzurteil des BVerfG > mehr als 50 Prozent Steu Antworten mit Zitat

GM&P Info hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Steuerbelastung darf über 50 Prozent liegen
..keine allgemein verbindliche absolute Belastungsobergrenze in der Nähe der hälftigen Teilung ableiten". (Az.: 2 BvR 2194/99).


Deutschland ohne Ende. Wenn hinten wenigsten was rauskäme.?
Raimund
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veraendert
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Verzeihen Sie, wenn ich nicht ins gleiche Nörgelhorn stoßen will: Aber wer zahlt denn tatsächlich Steuern in dieser Höhe ? Wofür gibt es -legale- Steuerschlupflöcher ?
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 407
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 9:40    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, zum Beispiel die Person, die die Klage eingereicht hat, hat Steuern in dieser Größenordnung bezahlt und meine Wenigkeit auch (bis ich dann ausgewandert bin). Mir ist kein Steuerschlupfloch bekannt, mit dem man sein Geld vor dem FA rettet und trotzdem damit machen kann, was man will. Natürlich gibt es Möglichkeiten weniger Steuern zu bezahlen, wenn ich z.B. akzeptiere statt dessen ein 12-Parteien Mietshaus mit allem Ärger am Hals zu haben oder eine nette Schiffbeteiligung (und vielleicht mein ganzes Geld verliere), etc. Von dieser Bevormundung hat ich persönlich die Nase voll.
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