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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 19.März 2006 10:45 Titel: Grundsatzurteil des BVerfG > mehr als 50 Prozent Steuern |
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| Zitat: |
Steuerbelastung darf über 50 Prozent liegen
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Staat einzelne Steuerzahler auch mit mehr als 50 Prozent Steuern belasten. Das höchste deutsche Gericht wies in dem veröffentlichten Urteil die Klage eines Unternehmers zurück, dessen Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer insgesamt 60 Prozent betragen hatte.
Damit relativierte das Gericht den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach Erträge höchstens zu 50 Prozent besteuert werden dürfen. Diesen Grundsatz hatte Karlsruhe in einem viel beachteten Urteil vom 22. Juni 1995 unter Federführung des damaligen Richters Paul Kirchhof aufgestellt. Darauf hatte sich der Kläger berufen, der nun abgewiesen wurde.
Dies macht nicht nur künftige Klagen wenig aussichtsreich. Zugleich verliert die 50-Prozent-Grenze auch in der steuerpolitischen Debatte ihre Bedeutung. Die Richter argumentierten, im Urteil von 1995 gehe es nur um die Gesamtbelastung des Vermögens durch die damalige Vermögensteuer und die Einkommensteuer. Aus dem Eigentumsgrundrecht der Verfassung lasse sich "keine allgemein verbindliche absolute Belastungsobergrenze in der Nähe der hälftigen Teilung ableiten". (Az.: 2 BvR 2194/99).
http://www.ftd.de/politik/deutschland/57095.html?nv=nlt |
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moneym Specialist
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 20.März 2006 13:40 Titel: Steuerwüste |
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| Steuerwüste Deutschland. 60% an Vadder Staat. Das grenzt schon an moderne Wegelagerei. |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 20.März 2006 16:52 Titel: |
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... und von dem Rest darfst Du dann natürlich noch die Verbrauchersteuern - MwSt usw. zahlen - wenn Du sie ausgibst!
Wir sind Deutschland! |
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rue25 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Nürtingen
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Verfasst am: 20.März 2006 17:13 Titel: Re: Grundsatzurteil des BVerfG > mehr als 50 Prozent Steu |
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| GM&P Info hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
Steuerbelastung darf über 50 Prozent liegen
..keine allgemein verbindliche absolute Belastungsobergrenze in der Nähe der hälftigen Teilung ableiten". (Az.: 2 BvR 2194/99).
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Deutschland ohne Ende. Wenn hinten wenigsten was rauskäme.?
Raimund |
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veraendert Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 20.März 2006 18:13 Titel: |
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| Verzeihen Sie, wenn ich nicht ins gleiche Nörgelhorn stoßen will: Aber wer zahlt denn tatsächlich Steuern in dieser Höhe ? Wofür gibt es -legale- Steuerschlupflöcher ? |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 407 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 21.März 2006 9:40 Titel: |
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| Na ja, zum Beispiel die Person, die die Klage eingereicht hat, hat Steuern in dieser Größenordnung bezahlt und meine Wenigkeit auch (bis ich dann ausgewandert bin). Mir ist kein Steuerschlupfloch bekannt, mit dem man sein Geld vor dem FA rettet und trotzdem damit machen kann, was man will. Natürlich gibt es Möglichkeiten weniger Steuern zu bezahlen, wenn ich z.B. akzeptiere statt dessen ein 12-Parteien Mietshaus mit allem Ärger am Hals zu haben oder eine nette Schiffbeteiligung (und vielleicht mein ganzes Geld verliere), etc. Von dieser Bevormundung hat ich persönlich die Nase voll. |
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