| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 21.Sep 2006 8:45 Titel: Grundsteuer für selbstgenutzte EFH verfassungsgemäß |
|
|
Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch der Bundesfinanzhof mit Urteil entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen gehalten ist, selbstgenutzte Einfamilienhäuser von der Grundsteuer auszunehmen.
Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 zur Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655) war abgeleitet worden, dass für selbstgenutzte Einfamilienhäuser auch keine Grundsteuer erhoben werden dürfe. Dem ist bereits das Bundesverfassungsgericht in einem Kammer-Beschluss vom 21. Juni 2006 (Az. 1 BvR 1644/05) - allerdings ohne Begründung - nicht gefolgt.
Nun hat sich auch der Bundesfinanzhof dieser Ansicht angeschlossen und liefert dazu auch eine ausführliche Begründung.:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensteuer habe einerseits keine formale Bindung für die Grundsteuer. Andererseits enthalte er aber auch inhaltlich keine für die Grundsteuer maßgeblichen Aussagen. Selbst wenn die Grundsteuer wie die Vermögensteuer eine Sollertragsteuer wäre, könnte wegen ihres davon unberührten Real- und Objektsteuercharakters die Selbstnutzung der Einfamilienhäuser nicht berücksichtigt werden. Für Real- und Objektsteuern sei charakteristisch, dass das Steuerobjekt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Beteiligten und seine persönliche Beziehung zum Steuerobjekt erfasst und daher nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit abgestellt werde. Die Selbstnutzung eines Einfamilienhauses könne danach eine Freistellung von der Grundsteuer nicht erfordern.
BFH Az.: II R 81/05 |
|
| Nach oben |
|

|
werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
|
Verfasst am: 21.Sep 2006 9:07 Titel: |
|
|
Gilt ja auch für Eigentumswohnungen.
Da sind dann schon die Leute so verrückt, dass sie sich für zig Jahre
eine Immobilie ans Bein binden, sich verschulden, ein immenses
Risiko eingehen und damit auch noch die Wirtschaft ankurbeln.
Als Dank gibts dann einen auf den Deckel...
Im Normalfall sollten die Banken diese Steuer zahlen müssen, denn
denen gehört so eine Hütte ja in der Regel für die nächsten Jahrzehnte. |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
|
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |