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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5851
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Verfasst am: 25.Apr 2008 6:06 Titel: Gutschein als Sachlohn steuerpflichtig |
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Lässt sich ein Arbeitnehmer sein Urlaubsgeld freiwillig in Form von Warengutscheinen auszahlen, muss er es trotzdem wie bar gezahltes Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil grundsätzlich entschieden.
Eine Möbelhauskette hatte mit dem Betriebsrat vereinbart, dass ihre Angestellten das tarifvertraglich zustehende Urlaubsgeld auch als Warengutschrift bekommen können, der dann in jeder Filiale eingelöst werden kann. Der Gutschein sollte als Sachlohn steuerfrei bleiben. Das Finanzamt und das Finanzgericht Münster lehnten das jedoch ab und bekamen vom höchsten Steuergericht Recht.
Die Steuerbefreiung nach Paragraph 8 des Einkommensteuergesetzes gelte nicht, wenn der Arbeitnehmer die Wahl zwischen Geld und Warengutschein habe. Nur wenn der Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen obligatorisch als Sachlohn gewähre, gebe es Steuerrabatt, entschied der Bundesfinanzhof in München.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 6/05)
Quelle: HB |
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