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konstrukt Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.Apr 2006 15:24 Titel: HILFE ! Ich will arbeiten und bin KEIN Steuerberater!! |
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Hallo alle zusammen !
Ich bin wirklich über jeden Tip sehr dankbar .
Folgende Situation :
Ich bin seit 3 Monaten selbständiger Tagesvater in Zusammenarbeit mit dem hiesigen Jugendamt/Caritas. (Lohn steht noch aus, ca. 400-500 €/Monat) <<--- wird evtl. steuerfrei sein, laut einer Broschüre für Tagesväter.. ??
Zeitgleich möchte ich ab nächsten Monat eine Putzstelle (geringfügig) ca 330 ,- € / MOnat annehmen. (tägl. 2,5 h)
Zeitgleich möchte ich aber auch (wieder) Selbständig im IT Bereich sein. (kleinunternehmen) hier und da mal pcs reparieren,homepages erstellen etc. etc.
Da ich nun wirklich KEIN Steuerberate o.ä bin (und leisten kann ich mir trotz 14 h Tag Keinen, brauch ich Hilfe.
Wie wäre die perfekte Lösung ? welches Gewerbe sollte ich nun anmelden ? Haupt oder Nebengewerbe ? - die 330,- sind ja KEIN Hauptgeschäft... ich blick nicht mehr durch
und WIE / als WAS zeige ich die 330,- eur putzeinnahmen beim finanzamt an ? ist ja nicht mal Lohnsteuerkarte..
MfG & Vielen Dank im Voraus,
Florian |
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konstrukt Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 13.Apr 2006 10:20 Titel: ...? |
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kann denn keiner helfen ?  |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 14.Apr 2006 10:46 Titel: |
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1. Frage zum Lohn als Tagesvater: Ist dies eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis, wenn nein, was ist es dann?
2. Geringfügige Beschäftigung: Hier bezahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben in die Sozialversicherung inkl. 2% Lohnsteuer. Damit sind alle Pflichten erfüllt und Sie müssen diese Einkünfte NICHT in ihrer Steuererklärung zusätzlich angeben.
3. Für die PC Reparatur sollten Sie ein Gewerbe anmelden. Achtung: erkundigen sie sich hier sehr genau (beispielsweise bei der Handwerkskammer), so dass Sie nicht in einen Bereich fallen, in dem Meisterpflicht besteht. Ggf. muss die Beschreibung der Tätigkeit so angepaßt werden, dass kein Meisterbrief notwendig ist. Netzteile werden Sie ja wohl kaum reparieren wollen. |
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konstrukt Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.Apr 2006 12:19 Titel: Danke der Antwort |
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Hallo siggi,
also der Lohn als Tagesvater wird vom Jugendamt entrichtet und deshalb ist er steuerfrei gem. § 3 Nr 11 EstG (wenn ich nicht als "erwerbsfähig eingestuft werde...) - das gibt noch probleme....
ich frage mich eigentlich gerade, ob sich das ganze rentiert, denn als Hartz IV Empfänger kriegt man ja seine 345,- € - wenn ich aber als erwerbsfähig etc. eingestuft werde, dann geh ich tag und nacht arbeiten und hab abzüge, dass es nicht mal mehr als 1 Euro Job angesehen werden könnte... evtl. sollte ich doch zu einem steuerberater ?!
meine Hauptangst : KEINE Krankenversicherung, denn das hatte ich schon 2 jahre lang...
vielen dank
konstrukt |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 17.Apr 2006 17:04 Titel: |
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| Wenn das so ist: Melden Sie das PC Gewerbe doch auf einen guten Bekannten oder Ihre Frau an. Sie sind dort dann nur geringfügig beschäftigt für (400-330 für die Putzstelle). Dann haben Sie einen legalen Status und sind nicht sozialversicherungspflichtig. (Seien Sie doch nicht so 110% korrekt: Wenn in Wirklichkeit vielleicht auch mal ein Euro zu Ihnen fließt, deswegen wird Sie niemand gleich zum Abendessen verspeisen und nachweisbar ist es auch nicht. Es geht ja bei Ihnen nicht um große Beträge.) |
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