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Haftet das Steuerbüro

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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2008 22:54    Titel: Haftet das Steuerbüro Antworten mit Zitat

ich hätte folgende Fragen.

Frage1:

haftet der Steuerberater für eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung.

Beispiel:
Das Steuerbüro hat so neben bei erwähnt, dass wir die Gutschriften für falsch gestellte Rechnungen falsch verfasst haben.
Das Rechnungen von unseren Partnern teilweise nicht alle relevanten Angaben enthalten oder das wir Rechnungen bei den wir einen Rabatt gewährt haben falsch gestellt haben.

Wäre natürlich fatal, wenn ein Betriebsprüfer auf Grund dessen eine Steuernachforderung hätte.

Ich bin davon ausgegangen, dass das Steuerbüro bei der Buchhaltung darauf achten muß das alles seine Richtigkeit hat bzw dafür haftet, dass die richtigen Zahlen an das Finanzamt weiter gegeben werden.
Den eigentlich möchte ich keine Angst vor einer Betriebsprüfung haben müßen.

Frage 2

Jetzt überlegen wir für die Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung jemanden einzustellen.

Wäre hierfür eine Steuerfachangestellte empfehlenswert oder würde eine Buchhalterin ausreichen.


Frage3

Geht es und ist es üblich die selbst erstellt Buchhaltung dem Steuerberater nochmals zur Prüfung vorzulegen, um sicher zu gehen und die Haftung auf das Steuerbüro zu übertragen.

Gruss Joschi2006
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2008 7:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joschi2006,

fragen Sie doch mal Herrn Peter Wilhelm, der kennt sich dort sicher aus.
http://www.wilhelm-data.de/cm/html/index.html

Liebe Grüsse
Heinrich
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2008 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Joschi2006 hat folgendes geschrieben::

haftet der Steuerberater für eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung.

Kommt drauf an! Was beinhaltet denn das Vertragsverhältnis? Verbuchen der eingereichten Belege? Überprüfung der Buchhaltung auf formelle Richtigkeit? Oder nur die einfache Verbuchung der eingereichten Belege?

Zitat:
Das Steuerbüro hat so neben bei erwähnt, dass wir die Gutschriften für falsch gestellte Rechnungen falsch verfasst haben.
Das Rechnungen von unseren Partnern teilweise nicht alle relevanten Angaben enthalten oder das wir Rechnungen bei den wir einen Rabatt gewährt haben falsch gestellt haben.

Zunächst einmal stellen Sie als Unternehmer die Rechnungen und sind damit für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich.
Haben Sie sich einmal beraten lassen, wie eine Rechnung aussehen, was sie beihalten muß? Bekommen Sie vielleicht von Ihrem Steuerbüro Mandantenbriefe, in denen die nun bemängelten Informationen stehen?
Und was heißt "hat so nebenbei erwähnt"? Dann hat das Steuerbüro Sie ja doch darauf aufmerksam gemacht. Überlegen Sie mal: wie müsste der Preis für die Verarbeitung der Buchhaltung aussehen, wenn des Steuerbüro jede Rechnung auf formelle Richtigkeit überprüfen sollte?
Alternativ: wollten Sie, dass Ihr Steuerbüro Sie bei jeder Änderung einbestellt und einen kostenpflichtigen Vortrag über Änderungen hält?

Bitte nicht falsch verstehen: bei einem auskömmlichen Preis für die monatliche Buchhaltung sehe ich den Hinweis auf Fehler (auch wenn es nicht im Vertrag steht) als ganz normalen Service an. Es gibt aber auch Büros, die dafür gutes Geld berechnen. Klar, SIE sparen dabei bei einer BP Geld - oder bezaheln nur das nach, was Sie vorher -unkorrekt- nicht bezahlt haben - dann haben Sie auch keinen Schaden!


Zitat:
Ich bin davon ausgegangen, dass das Steuerbüro bei der Buchhaltung darauf achten muß das alles seine Richtigkeit hat bzw dafür haftet, dass die richtigen Zahlen an das Finanzamt weiter gegeben werden.

Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob das im Leistungsumfang beinhaltet ist. Und das Steuerbüro kann nur die von Ihnen angelieferten Zahlen an das Finanzamt weitergeben - diese aber nicht unbedingt selber "finanzamtsprüfungskonform" abändern.

Zitat:
Jetzt überlegen wir für die Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung jemanden einzustellen.
Wäre hierfür eine Steuerfachangestellte empfehlenswert oder würde eine Buchhalterin ausreichen.

Klar reicht auch eine Buchhalterin. Wenn sie ausreichend Ahnung hat. Aber vergessen Sie nicht, diese dann auch regelmäßig auf Fortbildungen zu schicken, damit sie immer auf aktuellem Stand ist.
Und denken Sie auch daran: die eigene Buchhalterin wird nicht gerade so nebenher auf irgendwelche Fehler (ihrer eigenen Arbeit) hinweisen - wenn sie sie denn überhaupt als solche erkennt.

Zitat:
Geht es und ist es üblich die selbst erstellt Buchhaltung dem Steuerberater nochmals zur Prüfung vorzulegen, um sicher zu gehen und die Haftung auf das Steuerbüro zu übertragen.

Klar geht das, ist nur eine Preisfrage! Dann können Sie sich aber den eigenen Buchhalter sparen.
Und damit sind wir gleich wieder beim Ausgangspunkt: das Steuerbüro überprüft erst hinterher! Was bedeutet, Sie haben evtl. Fehler bereits begangen. Und können diese nachträglich soweit möglich beheben. Das ist IHRE Arbeit. Wenn Sie diese dann nicht machen wollen, können Sie dafür auch nicht das Steuerbüro haftbar machen.



Gruß

cob
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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2008 9:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für den Link.
Das Forum macht einen sehr guten Eindruck

Sehr geehrter Cob,

vielen Dank für die ausführliche Antwort
Mir geht es im Prinzip darum, dass ich jeden Monat relativ hohe Beträge an den Steuerberater bezahle aber trotzdem nicht sicher sein kann alles richtig gemacht zu haben.

Darum bin ich jetzt auch ernsthaft dabei zu überlegen ob ich nicht eine eigene Kraft einstelle die die Buchhaltung übernimmt.
Natürlich wird es dadurch nicht günstiger aber ich hätte meine Buchhalter/in im Haus.
Dadurch würden die Belege mit Sicherheit besser geprüft als bisher.

Der Steuerberater setzt auch nur eine Kraft (wenn ich Pech habe ein Azubi oder eine Aushilfe) an meine Buchhaltung.

Einwand Fortbildung:
Das ist natürlich ein Argument.
Hier hätte ich gerne noch ein paar Meinungen wie Ihr die Sache seht.

Zum Abschluß möchte ich noch sagen, dass es für mich absolut ausreichend gewesen wäre, wenn die Steuerkanzlei mich darauf hingewiesen hätte, da stimmt was mit der Rechnung nicht.
Dann hätte ich den Fehler behoben bzw darauf geachtet, dass es das nächstemal nicht passiert.
Leider erfolgte dies nur sehr sporadisch bis gar nicht.

Gruss Joschi2006
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2008 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Joschi2006 hat folgendes geschrieben::

Leider erfolgte dies nur sehr sporadisch bis gar nicht.



Dann sollten Sie sich einen Besseren suchen, oder es selbst in die Hand nehmen.

Liebe Grüsse
Heinrich Dreier
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