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Flavia Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: 23.Mai 2007 17:06 Titel: Haftung des Steuerberaters |
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Steuerberater hat gegen Gewerbesteuer-Säumniszuschläge Einspruch erhoben und es bis zum Verfahren kommen lassen. Mandatschaft wurde entzogen. Verfahren wurde durch einen Steueranwalt geprüft und festgestellt, dass es im Zusammenhang mit dem Verfahren versäumt wurde, Einsprüche gegen die Messbescheide zu erheben. Kosten und Verluste inzwischen 17.000 Euro. St.-Berater lehnt Haftung ab.
Zuvor Bilanz abgegeben ohne Rücksprache und Besprechung. Mit legaler Invest-Rücklage wäre die Steuerzahlung von € 5.ooo und dadurch erhöhter KK-Beiträge erspart geblieben. Ich bitte um einen guten Rat und einen guten Fachanawalt in Süddeutschland. |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 12.Jun 2007 0:08 Titel: Re: Haftung des Steuerberaters |
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aaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhh!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Säumniszuschläge fallen bei zu später ZAHLUNG an! Das hat NIX, rein gar Nichts mit der Festsetzung im Messbescheid oder im Gewerbesteuerbescheid zu tun.
Was evtl. geholfen hätte: AdV-Antrag.
Aber der Herr Steueranwalt wird das ja geprüft haben... warum dann aber die Nachfrage nach einem guten FachanAwalt in Süddeutschland???
Ausserdem ist es UNMÖGLICH, die "Bilanz" ohne Rücksprache und Besprechung abzugeben! Die "Bilanz" ist eigenhändig vom Kaufmann zu unterzeichnen (§ ... HGB) und Bestandteil der Steuererklärung (§ ... EStDV), die wiederum auch vom Steuerpflichtigen eigenhändig zu unterzeichen ist (§ ... EStG). Paragraphen können Sie sich selbst raussuchen. |
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Flavia Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: 12.Jun 2007 7:18 Titel: |
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| Sorry, so gescheit sind wir auch. Das alles steht im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren wegen Nichtbesteuerung nach DBA mit Österreich. Das war der Beginn der ganzen Misere. Ich habe Gewerbesteuer in D bezahlt, die ich nicht hätte zahlen müssen und auch nicht zurückerhalten habe. Genau von der Gemeinde, mit der es Probleme gibt. Aber das jetzt darzulegen, ist zu mühsam. Sie können sich also derartige Kommentare sparen. Ich habe lediglich nach einem Fachanwalt gefragt. |
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