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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Okt 2006 7:32 Titel: Herbstzeit - Messezeit: Auch gemischte Reisen sind absetzbar |
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Manches bespricht man doch besser direkt, trotz aller elektronischer Kommunikation! Und deswegen sind und bleiben Messebesuche gerade bei Selbstständigen beliebt.
Kombinieren Sie Ihre Geschäftsreise mit einem privaten Ausflug, dann machen Sie zeitanteilig die Kosten für die Anreise als Betriebsausgaben geltend. Also 2 Tage Geschäftsreise + 2 Tage Privatvergnügen = die Hälfte aller Reisekosten sind Betriebsausgaben. Und alle allein der Geschäftsreise zuzuordnenden Kosten setzen Sie zu 100% ab.
BFH, Urteil Az. VI R 32/03 vom 18.8.2005; der Große Senat des BFH wird dies in Kürze so noch einmal bestätigen, wird allgemein erwartet! |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 16.Okt 2006 18:49 Titel: Re: Herbstzeit - Messezeit: Auch gemischte Reisen sind abset |
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| Spiritus Rector hat folgendes geschrieben:: |
| der Große Senat des BFH wird dies in Kürze so noch einmal bestätigen, wird allgemein erwartet! |
Coram iudice et in alto mare sumus in manu Dei.
(zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand")
Römische Juristenweisheit. |
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