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Diablo Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.Jan 2005 12:59 Titel: Hilfe bei Nebeneinkünften |
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Hi,
ich brauch mal einen Rat in Sachen Nebentätigkeit.
Nehmen wir an, man verkauft bei eBay einen virtuellen Artikel.
Es gibt z.B. ein Spiel namens Diablo. Dieses Spiel wird weltweit von Spielern gespielt. Man rennt durch eine virtuelle Welt und kämpft gegen andere Spieler. Dabei erbeutet oder findet man sogenannte Items.
Diese Items verkauft man nun via ebay. Man verkauft ca. 20 dieser Items im Monat und erzielt damit einen Erlös von 3.000 Euro / Monat.
Die Person hat einen normalen Job und kein Nebengewerbe angemeldet.
Klar, man könnte jetzt dafür ein gewerbe anmelden.. auch wenn man vielleicht bei der Anmeldung blöd angeguckt wird
Das Problem ist aber .... diese Items sind virtuelle Gegenstände des Spieles und bleiben ausdrücklich im Besitz des Spielbetreibers. Man darf sie laut AGB des Betreibers nicht veräussern...
(auch wenn es weltweit viele Leute machen)
Auf dieser Basis kann man natürlich kein Gewerbe anmelden.....
Tja, und nun ? Wenn man sich die 3.000 Euro nicht entgehen lassen will, was kann man tun ?
Das fast jeden Tag beträge auf einem Girokonto eingehen, wird wohl irgendwann mal auffallen
Vielen Dank und Gruss
Diablo |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 19.Jan 2005 19:59 Titel: du brauchst kein nebengewerbe anmelden, |
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um deine einnahmen zu versteuern.
die einnahmen unterliegen als "sonstige einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften" i.S.v. § 22 nr. 2 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p22.html i.V.m. § 23 abs. 1 nr. 2 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p23.html der einkommensteuer. ausnahme: man ist länger als 1 jahr im besitz der "items".
nehmen wir mal an, man gibt diese einnahmen und die damit zusammenhängenden ausgaben nicht in seiner steuererklärung an. dann macht man sich der einkommensteuerhinterziehung schuldig. dass man niemals (virtueller) eigentümer der items werden kann, hindert den fiskus nicht an der besteuerung. al capone saß nicht wegen mord und totschlag hinter gittern, auch nicht wegen hehlerei!
die einnahmen darf man allerdings/nur mit verlusten aus anderen spekulationsgeschäften verrechnen. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1449 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 19.Jan 2005 20:37 Titel: Nun |
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lieber Diabolo, das ist zumindest ein heißes Eisen.Vor allem mit dem Wissen, daß ab 1.5.2005 die Behörden virtuellen Zugriff auf Kontodaten und Kontobewegungen bekommen, ohne daß Du darüber eine Mitteilung bekommst. Also ich wäre da etwas vorsichtig und würde da zu einer
kreativen Legallösung außerhalb des deutschen Rechts-und Steuerraumes raten. Wichtig: auch außerhalb der EU! Also z.B. Auslandskonto weit weg, wohin die Gelder gehen oder aber gar Gründung einer Auslandsfirma, denn bei 3.000 Euro im Monat "schwarz" würde ich schon etwas vorsichtig sein. Alternativ könntest Du auch andenken, einen Verein zu gründen, dem die Gelder zufließen, bei dem Du offiziell angestellt wirst und so die Einnahmen als Nettolohn (leider verringert um Sozial-und Steuerabgaben) an Dich offiziell ausgeschüttet wird. Eine elegante Lösung, wenn man nicht zuviel Ärger mit dem Fiskus will und vor Ort alles organisieren will und nicht im Ausland . Leider egen Sozial-und Steuerabgaben nicht das optimlae, soll aber mal so einen kleinen Denkanstoß geben.... |
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Diablo Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.Jan 2005 21:02 Titel: |
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2 antworten.... beide genial !!!!!
Ich will das ja auch gar nicht schwarz haben !
Eine Versteuerung der Gewinne ist für mich okay.
Mir fiel aber nur ein Gewerbe ein, und das ging meiner Meinung nach nicht, weil mir die Rohstoffe ja nicht wirklich gehören.
Wenn ich el condor richtig verstehe, kann ich die gewinne unter
"sonstige einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften"
bei meiner Steuererklärung angeben ?
Es reicht also, wenn ich die Gewinne, die ich dieses Jahr mache, bei meiner Erklärung 2006 angebe ?
Somit hätte ich ja Ruhe ! Und schreibe mir genau auf, was ich wann verkauft habe.
Die Idee mit dem Verein hatte ich auch, aber nicht wie ich das Geld dann entnehmen kann.. Wenn ich mir aber "Gehalt" zahlen kann, wäre das auch ne prima Lösung.
Ich werde mit diesen Vorschlägen mal auf die Suche gehen, was für mich günstiger ist.
Das mit den "sonstige einkünfte aus privaten veräußerungsgeschäften" könnte man dann ja generell für eBay Verkäufe anwenden, wenn man dort Waren verkauft, oder ?
Ich verkaufe dort schon seit 2 Jahren unregelmässig irgendwelche Sachen, manchmal neu, manchmal gebraucht. Da habe ich mir auch schon Sorgen gemacht
Ich find dieses Forum KLASSE ! Und möchte mich ganz herzlich bei Euch für die Tips bedanken !!
Ich habe von Steuern leider keine Ahnung, das macht alles mein Steuerberater *schäm*
Danke und Gruss
Diablo |
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Kanzler Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2002 Beiträge: 64 Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee
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Verfasst am: 6.Feb 2005 10:07 Titel: aRA |
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Guten Tag zusammen,
habe gerade obige Artikel gelesen und fühle mich noch nicht ganz wohl mit den dortigen Aussagen, resp. habe da eine etwas andere Rechtsauffassung.
1. Private Veräußerungsgeschäfte?
Ich denke nicht, dass es sich bei dem von Diablo dargestellten Sachverhalt um pr. Veräußerungsgeschäfte handelt. Hierfür mangelt es ja schon an der Anschaffung der Items durch Diablo. Dies ist m.E. auch nicht relevant, da die geschilderte Tätigkeit alle Merkmale eines Gewerbetriebes iSd. § 15 EStG aufweist. Diablo erzielt durch den Verkauf der Items nachhaltig Einkünfte.
2. Hinzu kommt, dass Diablo auch Unternehmer iSd UStG ist und zu prüfen wäre, ob die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
3. Der Idee mit dem Verein kann ich noch nicht ganz folgen? Welche Vorteile soll das bringen? Körperschafsteuer und Gewerbesteuer...? Vielleicht habe ich da ja eine Denkblockade...
Viele Grüße vom See
Kanzler |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 8.Feb 2005 18:51 Titel: Re: aRA |
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| Kanzler hat folgendes geschrieben:: |
1. Private Veräußerungsgeschäfte?
Ich denke nicht, dass es sich bei dem von Diablo dargestellten Sachverhalt um pr. Veräußerungsgeschäfte handelt. Hierfür mangelt es ja schon an der Anschaffung der Items durch Diablo. Dies ist m.E. auch nicht relevant, da die geschilderte Tätigkeit alle Merkmale eines Gewerbetriebes iSd. § 15 EStG aufweist. Diablo erzielt durch den Verkauf der Items nachhaltig Einkünfte. |
stimmt, du hast recht, ich habe das "/Monat" überlesen und bin von einem einmaligen verkauf ausgegangen. nachfolgende überlegungen beziehen sich deshalb auf item-verkäufer, die das ganze geschäft nur 1 bis zweimal pro jahr abwickeln:
wenn er es jedoch nur gelegentlich macht, dann sind es private veräußerungsgeschäfte. die anschaffung der items braucht nicht entgeltlich zu erfolgen. vielmehr schafft diablo die items ja durch eigene arbeitsleistung. als gewinn sind deshalb vom veräußerungspreis nur die herstellungskosten (= anteilige internetnutzungsgebühr, ggf. anteilige pc-afa) abzuziehen.
| Zitat: |
| 2. Hinzu kommt, dass Diablo auch Unternehmer iSd UStG ist und zu prüfen wäre, ob die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. |
nur, wenn er das ganze nachhaltig, also sehr oft macht und deshalb § 2 abs. 1 satz 2 ustg erfüllt ist. http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p2.html
außerdem ist fraglich, ob er die kleinunternehmer-umsatzgrenzen des § 19 ustg von 17.500 €/jahr in drei aufeinander folgenden jahre überschreitet. http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p19.html
[/quote][quote]3. Der Idee mit dem Verein kann ich noch nicht ganz folgen? Welche Vorteile soll das bringen? Körperschafsteuer und Gewerbesteuer...? Vielleicht habe ich da ja eine Denkblockade...
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Kanzler Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2002 Beiträge: 64 Wohnort: Friedrichshafen/Bodensee
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Verfasst am: 10.Feb 2005 10:30 Titel: § 19 UStG |
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Guten Mirgen Diablo,
Zu Deinen Ausführungen zur Umsatzsteuer hier noch meine Auffassung:
1. "nachhaltig" iSd. § 2 UStG heißt nicht "sehr oft", sondern eher, dass er regelmäßig mit seinem Angebot am Markt auftritt. Das kann auch nur wenige Male p.a. sein.
2. Kleinunternehmer: Ich kann Dein Argument mit den 3 Jahren nicht nachvollziehen. § 19 sagt, wenn er im vergangenen Jahr 17.500 € Umsatz überschritten hat und im lfd. Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50000 € Umsatz macht, dann kann er Kleinunternehmer sein.
Also kann er dies nur im Erstjahr sein, da im Folgejahr der Umsatz des Vorjahres 17500 überschritten hat. ( Er schreib oben ca. 3000 p.m. x 12 = 35.000 €)
Grüßle
Der Kanzler |
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Diablo Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.Feb 2005 10:39 Titel: antwort |
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Hallo, nochmals dank das die Diskussion am Leben gehalten wird.
Da es scheinbar ein schwierigs Thema ist,
habe ich meinen Steuerberater gefragt wie er die Sache sieht.
Da er sich auch nicht ganz sicher ist, hat er das für mich zuständige Finanzamt befragt....
Die haben 2 Tage darüber diskuttiert und sind zu keiner Lösung gekommen. Sie haben das Thema an das für mich zuständige Ordnungsamt verwiesen.
Daraufhin hat mein Steuerberater das für mich zuständige Ordnungsamt befragt. Auch die haben keine Lösung gefunden.
Mein Steuerberater hat die Aussage bekommen, das der Client erstmal weitermachen soll und sie werden das Thema in einem nationalem Kommunalforum zur Diskussion stellen....
Eventuell muss ich das dann nachversteuern.. Naja, also mach ich erstmal weiter und warte, wie die Behörden entscheiden... Wenn mal jemand auf mein Konto schaut, habe ich ja im Prinzip nichts zu befürchten, da es ja noch keine eindeutige Aussage seitens der Behörden gibt. |
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Gee Newbie
Anmeldungsdatum: 18.03.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 18.März 2005 21:26 Titel: |
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Hallo,
ich besitze dieses Spiel auch können Sie mich mal per email Kontaktieren ? [E-Mail anzeigen] Danke |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 19.März 2005 2:43 Titel: |
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Hallo,
schon interessant womit man heutzutage alles Geld verdienen kann. 3.000,00 € / mtl. für "Items" eines Spiels.
MfG
ThoFa |
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Blindschleichl Specialist
Anmeldungsdatum: 25.11.2002 Beiträge: 83 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 12.Mai 2005 5:07 Titel: |
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Hallo Diablo,
also ich bin steuerlich nicht ganz so fit aber wenn ich das richtig verstanden habe sehe ich das so:
Du "erspielst" Dir gewisse "Items". Diese sind für den Anwender dieses Spieles scheinbar vorteilhaft.
Und dieses "erspielen" ist doch der eigentliche Artikel den Du verkaufst.
Du spielst, investierst Zeit, übst, verlierst, gewinnst, sammelst etc.
Somit ist das in meinen Augen ganz einfach Dienstleistung.
Ähnlich einem Musiker:
Er erlernt ein Instrument, besorgt sich Informationen, übt, investiert Zeit und tritt dann irgendwann als Musiker auf und erhält Geld dafür.
Wenn er nur Musik anderer Authoren nachspielt gehören ihm diese Lieder nicht aber er verdient Geld damit. Abgaben an den Author sind bei Musik durch die GEMA geregelt.
Ob der Hersteller des Spieles und somit der Author von Deinen Gewinnen auch etwas abhaben will bleibt seine Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Blindschleichl |
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