Verfasst am: 7.Jan 2006 16:46 Titel: Hinzuverdienst zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente
Beziehern einer Erwerbsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich nur bis 1/7 der Bezugsgröße hinzuverdienen. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze sind sozialversicherungspflichtig.
Hallo, ich bin neu auf dieses interessante Forum gestossen. Meine Frage zu obigem Thema: sind Kapitalerträge durch Zinsen oder glücklichen Erwerb und Verkauf von Aktien unter Beachtung der Spekufristen, "Verdienste" im obigen Sinne ?
Vielen Dank !
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