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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 18.Jun 2005 14:36 Titel: Hürde für Ferienhaus |
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ftd.de
Hürde für Ferienhaus
Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung während des ganzen Jahres an fremde Gäste vermietet oder zu diesem Zweck bereit hält, hatte bisher beim Fiskus recht gute Karten.
Ein Verlust Der Vermieter konnte grundsätzlich die anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Durch Schuldzinsen, Abschreibungen, laufende Betriebskosten, Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten entstand am Ende oft ein Vermietungsverlust. Der konnte mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. E Neues Urteil Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für den Werbungskostenabzug nunmehr eine neue Hürde errichtet: Kann die Ferienimmobilie nur für relativ kurze Zeit vermietet werden, und steht sie in der übrigen Zeit leer, darf das Finanzamt daran zweifeln, ob der Vermieter wirklich vorhat, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Beamten dürfen dann eine Prognoserechnung über 30 Jahre anstellen und entscheiden, ob sie die oftmals beträchtlichen Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich anerkennen (IX R 57/02). E Kriterium Unterschreitet die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit erheblich, darf das Finanzamt den Rotstift zücken. Es gibt eine Pauschalgrenze: Wenn der Vermieter weniger als 25 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit vorweisen kann, wird eine Prognose fällig. E Tipp Betroffene Vermieter sollten zunächst prüfen, ob die neue Grenze für sie überhaupt ein Problem ist. Die Übergabe der Vermietung an eine professionelle Agentur kann die Vermietungszeiten erhöhen. Besondere Vermietungshindernisse, etwa Bauarbeiten, können als Argumente zeitweise helfen.
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