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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 8.Dez 2005 1:00 Titel: Ich bin geschockt |
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Nachdem ich vor 1 Monat vom FA aufgefordert wurde eine Umsatzsteuerklärung für 2004 abzugeben + Einkommensteuerklärung berechnet mein Steuerberater mir Kosten von
stolzen 526 EUR + 75 EUR die ich an das Fa zu zahlen habe.
Dadrin ist auch eine Aufgabebilanz enhalten. |
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Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 8.Dez 2005 14:52 Titel: |
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Na ja,
bevor die Umsatzsteuererklärung angefertigt werden kann, muss erst mal die Jahresbuchhaltung verarbeitet werden, erst dann kann die Umsatzsteuererklärung erstellt werden.
Also:
Buchhaltung (oder wurde die schon extra bezahlt?)
Aufgabebilanz
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Einkommensteuererklärung
da steckt schon ´n bisschen Arbeit drin.
+ 75 ans Finanzamt - ist das die Jahresumsatzsteuer oder sind das Säumniszuschläge?
Wenn es die Jahresumsatzsteuer ist, dann wurde die doch auch den Kunden in Rechnung gestellt, oder? Dann hat das doch der Kunde schon voraus an Sie bezahlt und Sie führen es nur noch ans Finanzamt ab.
Für Sie wahrscheinlich ein dicker Brocken, aber da habe ich schon dickere Rechnungen mit weniger drin gesehen. |
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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 8.Dez 2005 14:57 Titel: |
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Also ich hab jeden Monat für die Monatsbuchhaltungen ca 45 EUR bezahlt an den Steuerberater.Es gingen also monatliche Umsatzsteuermeldungen an das FA.
Gewerbe hab ich Ende 2004 aufgegeben.
Diese Buchhaltung wurde pro Monat bezahlt.
Hatte selber kein Person eingestellt und nie große Einnahmen.Hab das mehr oder weniger nebenbei gemacht.
Er schreibt mir: Hier ging es lediglich darum das eine sog. Aufgabebilanz gemacht werden musste. Da dies ein entsprechender Aufwand ist, kommt die Rechnung zustande. Dann ist das Gewerbe aber auch vollständig abgewickelt. |
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Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 8.Dez 2005 15:11 Titel: |
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Hallo, Timo1983,
Aufgabebilanz bedeutet halt, dass nicht nur die laufende Jahresbuchhaltung verarbeitet wird, sondern auch
- Forderungen - Geldeingänge nach Ablauf des Jahres
- Verbindlichkeiten - Ausgaben nach Ablauf des Jahres wie Umsatzsteuer für Dezember oder Nachzahlung für das Jahr, Steuerberatungskosten für Jahresabschluss, betriebliche Ausgaben, die erst nach Aufgabe bezahlt wurden
noch erfaßt und verarbeitet werden müssen, da sie in der laufenden Buchhaltung nicht enthalten sind.
Holen Sie mal die Rechnung für Ihre Einkommensteuererklärung 2003 raus und ziehen den Betrag von der aktuellen Rechnung ab. Nur die Differenz entfällt auf Aufgabebilanz und dazugehörige Steuererklärungen. Dann ist es wahrscheinlich gar nicht mehr sooo viel. |
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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 8.Dez 2005 15:28 Titel: |
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Habe mal die Unterlagen aus 2003 herausgesucht:
Gewinnermittlung: 852,84 EUR
Aufgrund der Erklärungen ist mif folgenden Steuererstattungen zu rechnen:
Umsatzsteuer: 216 EUR
Gewerbesteuer: 0,00 EUR
Einkommensteuer: 0,00 EUR
Die haben die gewinnermittlung bi 31.12.03
Gewerbesteuerllärung 2003
Umsatzsteuererklärung 2003
Einkommensteuerlärung 2003
für mich gemacht.Da hatte ich eine Rechnung von ca 300 EUR. |
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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 11.Dez 2005 15:27 Titel: |
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Wie ist das eigentlich das FA hat bei mri eine Aufgabebilanz nie gefordert.Sie wollten nir die Umsatzsteuererkärung 2004 und die Einkommensteuererkläerung von 2004.
Hätten die diese Aufgabebilanz zum späteren Zeitraum angefordert? |
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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 14.Dez 2005 13:47 Titel: |
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Ich hab jetzt die Rechnung erhalten, ich liste mal auf was die berechnen:
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbetrieb
§25 Abs.1 StbGebV Gegenstandswert: 12,500,00 EUR Satz/EUR 20,00
Gesamt 216,00 EUR
Erklärung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag
$24 Abs.1 Nr 5a StBGebV Gegensandswert 6000 EUR
= 33,80 EUR
Umsatzsteuerjaheserklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen
§24 Abs.1 Nr.8 StBGebV Gegenstandswert 6000 EUR
= 101,40 EUR
Einkommensteuererklärung ohne ermittlung der einzelnen Einkünfte
$24 Abs.1 Nr.1 StbGebV Gegenstandswer: 6049,00 EUR
= 112,50
+20 EUR Auslagen
+ MWST
561,69 EUR
Dazu kommen die 75 EUR an das FA |
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Timo1983 Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: 15.Dez 2005 12:43 Titel: |
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| Timo1983 hat folgendes geschrieben:: |
Ich hab jetzt die Rechnung erhalten, ich liste mal auf was die berechnen:
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbetrieb
§25 Abs.1 StbGebV Gegenstandswert: 12,500,00 EUR Satz/EUR 20,00
Gesamt 216,00 EUR |
Das ist übrigens die Aufgabebilanz,
man schrieb mir:
ja, es ist die Bilanz, wobei die Textung nicht richtig ist, die Berechnung erfolgt nach § 35 StbGebV. Ist aber der korrekte Wert. Hat Frau XXXXX geschl..... Sorry. |
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