Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Immobilien von den Erleichterungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen in der Regel ausgenommen werden. Nach dem "Arbeitsentwurf zum Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" des Bundesfinanzministeriums werden Immobilien als unproduktives Vermögen klassifiziert, sofern sie nicht als Absicherung eines Betriebskredits dienen.
Mit dem Ausschluss etwa von vermieteten Grundstücken solle verhindert werden, dass Steuerpflichtige aus erbschafts- oder schenkungssteuerlichen Gründen Vermögensgegenstände vom Privat- ins begünstigte Betriebsvermögen überführen, begründet das Ministerium die beabsichtigte Regelung. Zudem kündigt es an, die Gegenfinanzierung der beabsichtigten Steuerstundungen für produktives Betriebsvermögen werde auch über Anpassungen des Bewertungsrechts bei der Erbschaftsbesteuerung erfolgen.
Damit dürfte eine! Höherbewertung von Immobilien für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke gemeint sein. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) weist den Vorstoß der Regierung zurück. ZIA-Gründungsvorsitzender Eckart John von Freyend beklagt, Immobilieneigentümer und -erben würden auf diese Weise gleich doppelt belastet. Zudem würden Unternehmen (z.B. Wohnungsgesellschaften) benachteiligt, deren Zweck die Vermietung von Immobilien ist.
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