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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5915
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Verfasst am: 24.Dez 2006 10:29 Titel: Jahresbescheinigungen sollen bei der Steuererklärung helfen |
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Jahresbescheinigungen sollen bei der Steuererklärung helfen, enthalten aber viele Fehler. Hauptursache hierfür sind höchstkomplizierte Steuervorschriften bei der Kapitalanlage.
Nach Silvester senden die Kreditinstitute ihren Kunden bereits zum dritten Mal in Folge eine Finanzübersicht für steuerliche Zwecke. Aufgelistet werden dabei sämtliche Geldgeschäfte des Jahres 2006. Für die Banken besteht die gesetzliche Pflicht, zu sämtlichen Konten und Depots ihrer Kunden eine Jahresbescheinigung auszustellen.
Einnahmen wie Zinsen oder Dividendenwerden nach Arten summarisch, Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist pro einzelne Transaktion und Auslandserträge nach Ländern getrennt aufgelistet. Hierzu müssen die Geldhäuser ein vom Finanzministerium vorgegebenes amtliches Muster verwenden.
Das hat sich aktuell leicht verändert, die Hinweisliste über mögliche Fehlerquellen wurde erweitert. Das reicht aber längst nicht aus, denn die Liste birgt weiterhin die Gefahr, dass falsche Daten ungeprüft übernommen werden. "Dies führt oftmals zu überhöhten Steuern, sodass Korrekturen unerlässlich sind", warnt Steuerberater Lars Lüdemann von Mönning & Partner in Hamburg.
Die Jahresbescheinigung ist zwar generell nützlich, wenn es um die Aufstellung der Kapitalerträge fürs Finanzamt geht. Durch die Angleichung an die Formulare der Steueranlagen bietet sie eine echte Ausfüllhilfe für die Steuererklärung. Doch dieses identische Aussehen führt viele Sparer in die Falle, die Daten unbesehen zu übertragen. Diese Arbeitserleichterung kann viel Geld kosten.
"Da wurde in den Vorjahren oft falsch gerechnet sowie Einnahmen nicht, falsch oder doppelt zugeordnet", sagt der Steuerexperte. Hauptursache hierfür sind höchstkomplizierte Steuervorschriften bei der Kapitalanlage, die die Banken trotz intensiver Bemühungen gar nicht alle berücksichtigen können.
Besondere Beachtung sollten Anleger den Wertpapierkäufen des Jahres 2006 widmen. Gezahlte Stückzinsen bei Anleihen und Zwischengewinne bei Fonds mindern als negative Kapitaleinnahmen die bescheinigten positiven Erträge.
Es sollte daher in jedem Fall überprüft werden, ob die Bank diese Minusposten überhaupt und auch vollständig berücksichtigt hat. Ist das nicht der Fall, müssen diese roten Zahlen dem Finanzamt über den Ausweis im Kaufbeleg nachgewiesen werden.
Da Anleger erst nach Jahresablauf wissen, ob die bescheinigten Werte falsch sind, ist besonders bei größeren Depots eine eigene Buchhaltung sinnvoll. Damit lässt sich bereits frühzeitig Vorsorge gegen mögliche Fehler treffen. "Ein Abgleich mit den Abrechnungsbelegen ist unbedingt notwendig", sagt Steuerexperte Lüdemann.
Das gilt auch beim Anschaffungstermin der Wertpapiere. Hier ist nicht auszuschließen, dass die Kreditinstitute auch Börsengeschäfte außerhalb der Jahresfrist bescheinigen, was zu unberechtigter Steuerpflicht führt. Denn steuerlich maßgebend ist hier der frühere Termin des Börsenkaufs und nicht der spätere Zahlungsabfluss vom Konto. Das kann einige Tage ausmachen und über die Jahresfrist retten.
Noch komplizierter sieht es beim Aktienerwerb über Wandel-, Umtausch- oder Aktienanleihen aus. Der Stichtag leitet sich hier aus den Emissionsprospekten ab. Bei jungen Aktien aus einer Kapitalerhöhung sowie Gratisaktien etwa aus den Niederlanden ist zudem auch noch eine geänderte Rechtslage zu beachten. Einfacher ist die nicht.
Quelle:FTD |
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