Verfasst am: 18.Mai 2008 16:56 Titel: Jahressteuerbescheinigung und Steuererklärung
Die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Depotbank hilft Ihnen dabei, die Anlagen KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen), AUS (ausländische Einkünfte) und SO (sonstige Einkünfte) Ihrer Steuererklärung richtig auszufüllen.
Ungeprüft sollten Sie die Angaben darin aber nicht übernehmen. Das gilt vor allem, wenn Sie im Laufe des Jahres Ihre Depotbank gewechselt haben.
Ein häufiger Fehler: Der neue Broker bucht die Wertpapiere alle mit dem Datum des Depotwechsels als Neuzugang ein. Dann haben Sie schlechte Karten, weil dann manche Wertpapierverkäufe dann aussehen, als wären Sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr getätigt worden und nicht erst nach deren Verstreichen. Die Folge: Statt steuerfrei zu bleiben, müssten die Kursgewinne dann mit Ihrem vollen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Beachten Sie: Die Vorgängerbank hat die Pflicht, die Kaufdaten korrekt an die Nachfolgerbank zu übermitteln. Tut sie das nicht und weist Ihre Jahressteuerbescheinigung daher falsche Daten für vermeintliche Wertpapierkäufe auf, sollten Sie dies unbedingt korrigieren lassen, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.
Quelle: Wirtschaftsbrief
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