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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 8.Aug 2007 15:57 Titel: Jahressteuergesetz 2008 |
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Das Bundeskabinett hat am 8.8.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Das Gesetzespaket sieht über 200 Änderungen vor und soll dem Bürokratieabbau sowie der Rechtsvereinfachung dienen. Schwerpunkte der Neuregelung sind die Einführung der elektronischen Steuerkarte und einer "Steuerzentraldatei" sowie eines Anteilsverfahrens für die Lohnsteuer bei Eheleuten, das die Lohnsteuerklasse V attraktiver machen soll.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Papier-Lohnsteuerkartei ab 2011 durch die elektronische Steuerkarte ersetzt wird (§ 39f EStG-E). Flankiert wird diese Neuregelung durch die geplante zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten („Steuerzentraldatei“). In dem Datenpool soll die bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführte, lebenslang geltende steuerliche Identifikationsnummer mit allen für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Angaben (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder) verknüpft werden.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern dann künftig nur noch ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen. Die Arbeitgeber können dann mit Hilfe dieser Daten sämtliche für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abrufen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf ein Anteilsverfahren für die Lohnsteuer bei Ehepaaren vor (§ 39e EStG-E). Die Änderung gilt für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen, bei denen der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Schlechterverdienende (meist die Ehefrau) die Steuerklasse V gewählt hat. Hintergrund der Neuregelung ist die mit der Steuerklasse V verbundene hohe steuerliche Belastung, die viele Betroffene von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abhält.
Mit dem neuen Verfahren sollen die Ehepartner ab 2009 die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer anteilsmäßig zu verteilen. Wer also beispielsweise nur 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, muss dann auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer abführen. Dies soll auch deshalb einen Anreiz für die Aufnahme einer Beschäftigung schaffen, weil sich die Höhe von Lohn-Ersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- und Mutterschaftsgeld nach dem Nettoeinkommen richtet.
Die dritte wichtige Änderung betrifft den steuerlichen Missbrauchstatbestand in § 42 AO. Die Voraussetzungen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sollen präzisiert und der Anwendungsbereich der Norm auf Fälle mit ungewöhnlichen Gestaltungen begrenzt werden, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe dargelegt werden.
Quelle: BMF
Jahressteuergesetz 2008 |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3693
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Verfasst am: 12.Aug 2007 14:49 Titel: |
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Das in Fachkreisen auch als "Lumpensammler-Gesetz" bekannte Sammelsurium ....
So schafft der Bund den gläsernen Steuerzahler
Mit dem "Jahressteuergesetz 2008" wird das Bundeskabinett den Aufbau einer zentralen Datenbank über die deutschen Steuerzahler auf den Weg bringen. Kritiker sehen das Vorhaben mit Argwohn: Mit den Daten lasse sich ausgezeichnet im Privatleben der Bürger herumschnüffeln.
>> Financial Times
Hier können Sie das Jahressteuergesetz 2007 nachlesen >> klick |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 9.Nov 2007 16:32 Titel: Jahressteuergesetz 2008 beschlossen |
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Der Bundestag beschloss am 8. November 2007 das Jahressteuergesetz 2008 (16/6290) und damit eine zentrale Steuerzahlerdatei.
Bis 2011 soll die Lohnsteuerkarte aus Papier durch eine elektronische Variante ersetzt werden.
Mit dem Jahressteuergesetz werden mehr als 200 Steuervorschriften korrigiert. Die ursprünglich geplante Einführung eines neuen Wahlrechts für berufstätige Ehepaare bei der Lohnsteuerklasse stand nicht mehr zur Abstimmung.
Anträge der Oppositionsfraktionen, darunter von der FDP, die Steuerklasse V abzuschaffen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die Lohnsteuerklassen III bis V zu streichen, lehnte das Parlament mehrheitlich ab.
Jahressteuergesetz 2008 |
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