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Kampf gegen Steuersparmodelle - Prozesskostenfonds

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2005 13:46    Titel: Kampf gegen Steuersparmodelle - Prozesskostenfonds Antworten mit Zitat

Fiskus setzt Kampf gegen Steuersparmodelle fort

Der Fiskus setzt sein rigides Vorgehen gegen Steuersparmodelle fort. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche zählen zu den jüngsten Opfern sogenannte Prozesskostenfonds. Diese Gesellschaften finanzieren Gerichtsverfahren, in denen es um finanzielle Interessen geht. Gewinnt der von einem Prozesskostenfonds unterstützte Kläger, bekommt der Fonds einen Teil des Geldes.

Bei lukrativen Klagen werden Initiatoren wie Juragent oder Prozessgarant gesucht und ins Boot geholt, wofür sie vorab ein Honorar zahlen. Diese Anfangskosten, denen noch keine Erträge gegenüberstehen, sollen Anlegern laut Plan der Prozesskostenfonds steuermindernde Verluste von 80 bis 90 Prozent ihrer Einlage bescheren. Doch daraus scheint laut Wirtschaftswoche nichts zu werden.

Geht es nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster, müssen die Kosten als Aktiva in der Bilanz angesetzt und über die meist sechsjährige Laufzeit der Fonds abgeschrieben werden (auf Bundesebene abgestimmte Verfügung vom 22. Juli 2005, S 2170 – 118 – St 12-33). Das hieße: Die hohen Anfangsverluste sind passé. Anleger müssten gar damit rechnen, dass ihr Finanzamt nach einer Prüfung des Fonds bereits erhaltene Steuererstattungen zurück will.

Die Auffassung der Oberfinanzdirektion, dass die in der Investitionsphase getätigten Aufwendungen für die Grundkonzeption, Rechtskonzeption und die steuerliche Konzeption als immaterielles Wirtschaftsgut und die Vergütung wegen der Geschäftsbesorgung als „Vorleistung aus einem schwebenden Geschäft“ zu aktivieren seien, teilt der in Berlin ansässige Anbieter von Prozesskostenfonds Juragent nicht. In einer FONDS professionell vorliegenden Stellungnahme schreibt der Vorstand der Juragent AG:

„Die erwähnten Konzeptionsverträge wurden seitens des Fonds in Auftrag gegeben. Damit wäre gegebenenfalls ein immatrielles Wirtschaftsgut geschaffen, welches seitens des Fonds selbst geschaffen und nicht erworben wäre. Für selbst geschaffene immatrielle Wirtschaftgüter besteht ein gesetzliches Aktivierungsverbot, § 248 Abs. 2 HGB.“

In der Stellungnahme heißt es weiter: „Die Zahlung auf die Geschäftsbesorgungsleistungen sind unseres Erachtens nicht zu aktivieren, da sie Vorauszahlungen auf zu erwartende künftige Vermögenszugänge darstellen. Die Vermögenszugänge werden lediglich erwartet. Sie sind nicht definierbar und damit keine zu aktivierende Leistung.

Die Verfügung ist lediglich eine Ansicht der OFD Münster. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen gemeinsamen Ländererlass handelt.“ Das für den Juragent Fonds zuständige Finanzamt sei bislang nicht an den Initiator herangetreten.

„Unsererseits haben wir Steuererklärungen für den Ersten Prozesskostenfonds eingereicht. Für die „Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“ sind bereits Veranlagungen entsprechend der eingereichten Erklärungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt. Sollte das Finanzamt zukünftig abweichend unserer Rechtsauffassung veranlagen, werden wir den Rechtsweg einschlagen und die Anleger informieren“, so der Juragent-Vorstand.

Zitat:
Quelle: FONDS professionell


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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 634

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2005 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Link nicht funtionfähig!
Grüße
Brendle
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