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cpj.frankfurt Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 9.Dez 2005 9:41 Titel: Kann mir denn niemand helfen??? Ich versuche es ein 2. Mal. |
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Ich bin seit Januar in Elternzeit und betreue meine zwei Baby´s. Bis Mitte Mai habe ich Mutterschaftsgeld bekommen, ab dann Erziehungsgeld. Mutterschaftsgeld gab es von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Nun meine Frage: Ist das Mutterschaftsgeld steuerpflichtig und muß in der Steuererklärung angegeben werden, wann ja wo wird es eingetragen. Beim Erziehungsgeld hat man mir gesagt ich brauche es in der Steuererklärung gar nicht angeben da es nicht steuerpflichtig ist. Stimmt das? Vielen Dank
Caudia |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 9.Dez 2005 10:01 Titel: Progressionsvorbehalt... |
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Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p32b.html
Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Sachverhalte sind im § 32 b EStG abschließend aufgezählt!
Wie funktioniert das?
Beispielhaft soll ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe v. Euro 30.000,-- existieren. Darauf wären z. B. Steuern in Höhe v. Euro 3.000,-- zu zahlen. Dies entspräche einer Steuerbelastung von 10 %!
Das Mutterschaftsgeld in Höhe v. z. B. Euro 5.000,-- wird nun zunächst obenauf addiert. Daraus ergäbe sich ein theoretisch zu versteuernden Einkommen in Höhe v. Euro 35.000,--
Die Steuerlast soll nun Euro 4.000,-- betragen. Das entspräche einer Quote von 11,43 %.
Ihr tatsächlich zu versteuerndes Einkommen in Höhe v. Euro 30.000,-- würde nun mit der Quote von 11,43 % belastet werden, so daß sich eine Steuerlast in Höhe v. Euro 3.429,-- ergibt!
Haben Sie nun natürlich in dem maßgeblichen Jahr keine zu versteuernden Einkünfte, fällt in der Summe auch keine ESt an.
Einzutragen ist es auf Seite 2 des Mantelbogens in der Zeile Einkommensersatzleistungen.
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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cpj.frankfurt Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 9.Dez 2005 12:01 Titel: Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld |
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Vielen dank für Ihre Antwort, jetzt bin ich schon ein wenig schlauer. Aber wie verhält es sich mit dem Erziehungsgeld? Da es anscheinend nicht dem Progessionvorbehalt unterliegt (es ist jedenfalls in dem Gesetz nicht aufgeführt) und ich auch keine Steuern zahle gehe ich davon aus das ich es in der Steuererklärung nicht angeben brauche. Ist das so richtig?
Danke Claudia |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 9.Dez 2005 14:56 Titel: Re: Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld |
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Hallo Claudia...
| cpj.frankfurt hat folgendes geschrieben:: |
Vielen dank für Ihre Antwort, jetzt bin ich schon ein wenig schlauer. Aber wie verhält es sich mit dem Erziehungsgeld? Da es anscheinend nicht dem Progessionvorbehalt unterliegt (es ist jedenfalls in dem Gesetz nicht aufgeführt) und ich auch keine Steuern zahle gehe ich davon aus das ich es in der Steuererklärung nicht angeben brauche. Ist das so richtig?
Danke Claudia |
Erziehungsgeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und ist damit auch nicht in der entsprechenden Zeile des Mantelbogens aufzuführen.
Übrigens unabhängig davon, ob andere zu versteuernde Einkünfte vorliegen oder nicht.
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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cpj.frankfurt Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.Dez 2005 9:15 Titel: Herzlichen Dank, |
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sie haben mir sehr geholfen.
Danke Claudia |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 10.Dez 2005 12:45 Titel: |
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| Zitat: |
sie haben mir sehr geholfen.
Danke Claudia |
Diese wenigen Worte lassen sehr viel Höflichkeit und eine gute Kinderstube erkennen! Das erlebt man heutzutage selten. Wenn man so viel Freundlichkeit, als Dank für gegebenen Rat öfter empfangen würde, exzellente User wie Peter Wilhelm, sie würden zusätzlich motiviert sein!
Wollte ich nur mal loswerden!  |
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