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Kapital in GmbH

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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2007 14:32    Titel: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin bisher nur als passiver (lesender) User hier gewesen, habe nun eine Frage an die kompetente Runde:

Was würden sie machen mit ca. 2,5 Mio €, die durch einen Anteilsverkauf in einer GmbH gelandet sind. Die GmbH ist im Prinzip nur Hülle.
Innerhalb der GmbH (im Prinzip nur Hülle, Gesellschafter sind natürliche Personen, in D ansässig) ist diese Summe derzeit zu 95% steuerfrei.
Wenn man diese ausschüttet, wird dies nach Halbeinkünfteverfahren versteuert.

Zusätzlich werden in der Gesellschaft laufende Erträge von ca. 200T€ jährlich anfallen.
Ziel ist es, die Steuerbelastung dieser beiden Punkte zu minimieren.

Gibt es hierzu Ideen, Vorschläge? Bin gespannt auf die Meldungen ...

Gruß, GuHu
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 6.Sep 2007 20:10    Titel: Re: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Hallo, guhu
guhu hat folgendes geschrieben::
Was würden sie machen mit ca. 2,5 Mio €, die durch einen Anteilsverkauf in einer GmbH gelandet sind. Die GmbH ist im Prinzip nur Hülle.
Innerhalb der GmbH (im Prinzip nur Hülle, Gesellschafter sind natürliche Personen, in D ansässig) ist diese Summe derzeit zu 95% steuerfrei.
Wenn man diese ausschüttet, wird dies nach Halbeinkünfteverfahren versteuert.

Zusätzlich werden in der Gesellschaft laufende Erträge von ca. 200T€ jährlich anfallen.

Wie???

Also, mit 2,5 Mio würde ich abhauen.

Allerdings, wenn ich da noch so ne Hülle hätte, die nach der Ausschüttung noch T€ 200 p.a. bringt, dann würde ich es mir vielleicht doch noch mal überlegen.

Eine Hülle, die T€ 200 Ertrag bringt? Klasse!!

Vielleicht wären da ja ´n paar Euronen für einen guten Steuerberater übrig.

Gruß

Cob
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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2007 8:41    Titel: Re: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Hallo Cob,

danke für die Antwort. Ich weiß nicht, was Du mit "Abhauen" meinst.
Abgesehen davon, daß die Verlagerung des Lebensmittelpunkts mit Nachteilen verbunden ist, ist bei
(a) legalem Verlassen dort § 5 AStG bzw. die neuen Regeln der EU-UMWStG davor, führt auf jeden Fall zur Aufdeckung stiller Reserven,

(b) illegal, dass wäre dann ziemlich plumpe Steuerhinterziehung mit ziemlichen Sanktionen.

Der StB bringt nichts, ich kenne mehrere, aber keinen der einen konstruktiven Vorschlag jemals gemacht hat. Auf Anfrage ermitteln die nur "geht" oder "geht nicht".

Meine Überlegung ging in Einbeziehung des EU-Auslands, da wir auch im Ausland tätig sind. Das scheint aber nach der Novellierung des EU-UMWStG nichts mehr zu bringen.

Gruß, GuHu
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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2007 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ziemlich ruhig hier? Vielleicht sollte ich eine reißerische Überschift nehmen?

In anderen Threads wird von den abenteuerlichsten Konstruktionen gesprochen mit oder ohne Niederländische Antillen.

Das ist dann noch kalter Kaffee nach der Meinung anderer.

Das ganze kann ruhig auch was kosten.

Keine Ideen hierzu? Für mich ist das nicht alles kalter Kaffee...

Gruß, Guhu
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DeepGreenEyez
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Bei FFM

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2007 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

@guhu

Sie könnten das Geld mir schenken oder als Darlehen gewähren .. ist das eine Idee?
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Vantage
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.08.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2007 11:23    Titel: @guhu Antworten mit Zitat

Hallo,

können Sie die GmbH wandeln in eine GmbH zum Zweck der Verwaltung eigenen Vermögens? wenn ja, tun Sie das, von den anderen Erträgen bezahlen Sie ihr Geschäftsführergehalt und die Lohnsteuer. Damit Sie möglichst viel von dieser zurück kriegen, kaufen Sie privat denkmalgeschützte Immobilien, die Sie selbst in Zusammenarbeit mit dem Amt restaurieren und kommen so in den Genuss von einer Sonderabschreibung. Nach 10 Jahren verkaufen Sie die Immos und haben das Geld steuerfrei. Das Kapital bleibt in der GmbH und wächst, zwischenzeitlich können Sie über Ausschüttungen steuern wieviel Sie am Ende des Jahres on Top bekommen.
Wenn ihr Steuerberater Ihnen so etwas nicht sagt sollten Sie ihn feuern.
LG.
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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 6:59    Titel: Re: @guhu Antworten mit Zitat

@Vantage

Danke für den konstruktiven Beitrag. Der Hinweis auf die Denkmalgeschützten Immobilien ist mir willkommen, die hatte ich aus dem Fokus verloren.

Bei der Ausschüttung ist m. E. demnächst das Problem der Abgeltungssteuer, so daß man den ausgeschütteten Betrag nicht mehr z. B. mit den Immobilien steuerlich reduzieren kann im Privatvermögen.

Der Hinweis auf die "vermögensverwaltende GmbH" ist mir allerdings nicht klar. Ich kenne lediglich Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH & Ko KG im Erbfall, m. E. gibt es keinen Unterschied zwischen einer "normalen" und vermögensverwaltenden GmbH. Täusche ich mich da?

Ansonsten haben wir derzeit vor, das Geld in der GmbH in Beteiligung an Kapitalgesellschaften (Aktien, Fonds) zu investieren, um es innerhalb der GmbH steuerneutral zu halten.

Gruß, GuHu
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Einspeiser
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2007 19:22    Titel: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

haben Sie das Geld schon unter die Leute gebracht oder ist die Anfrage noch aktuell? Wenn ja, dann hätte ich einen Vorschlag.

Eine AG hat einen Verlustvortrag von ca. 8 Mio. Euro. Obwohl die Möglichkeiten zur Nutzung dieses Verlustvortrages vom Gesetzgeber ziemlich beschnitten wurden, liegt hier ein geprüftes Modell vor, wie es in dem Fall geht. Ein potentieller Investor bekommt sein Kapital steuerfrei über den Verlustvortrag zurück. Es handelt sich um eine renditeträchtige Investition auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energie und ist somit durch EEG abgesichert. Lässt sich auch auf künftige Projekte übertragen /duplizieren.

Beste Grüße
Einspeiser
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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2007 12:40    Titel: Re: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Einspeiser hat folgendes geschrieben::

Eine AG hat einen Verlustvortrag von ca. 8 Mio. Euro. Obwohl die Möglichkeiten zur Nutzung dieses Verlustvortrages vom Gesetzgeber ziemlich beschnitten wurden, liegt hier ein geprüftes Modell vor, wie es in dem Fall geht. Ein potentieller Investor bekommt sein Kapital steuerfrei über den Verlustvortrag zurück.


Hallo Einspeiser,
vielen Dank für den Hinweis. Das Geld ist noch vorhanden. Das Modell oben hat sicherlich seinen Reiz, hilft mir aber nicht, da das Geld ja innerhalb der GmbH steuerfrei ist und bei Verlagerung in die Privatsphere zu versteuern wäre. Das o. a. Modell hilft jedoch m. E. nur für betriebliche Steuern innerhalb der Kapitalgesellschaft und nicht im persönlichen Bereich.

Gruß, GuHu
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Navigator
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2007 16:04    Titel: Re: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Hallo guhu, kann ich mit Ihnen irgendwie in telefonischen Kontakt treten?
Hab da ggf. etwas Interessantes.
MfG Navigator
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guhu
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2007 11:49    Titel: Re: Kapital in GmbH Antworten mit Zitat

Navigator hat folgendes geschrieben::
Hallo guhu, kann ich mit Ihnen irgendwie in telefonischen Kontakt treten?
Hab da ggf. etwas Interessantes.
MfG Navigator


Gerne, wie kommen wir denn an die gegenseitigen Kontaktdaten?

MFG GuHu
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2007 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich mittlerweile herumgesprochen, aber für Sie exclusiv noch einmal:

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