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Kapitale Inseln: Die wichtigsten Steueroasen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6461

BeitragVerfasst am: 27.März 2007 9:28    Titel: Kapitale Inseln: Die wichtigsten Steueroasen Antworten mit Zitat

Cayman-Inseln:
Die kleine Inselgruppe in der Karibik ist die Heimat der Hedgefonds. Zwar sitzt das Management der meisten Fonds in London oder New York, doch ein Sitz auf den Cayman-Inseln ermöglicht ihnen riskantere Geschäfte. Auch etliche Konzernfinanzierungsgesellschaften haben hier Tochterunternehmen. Genau wie die Britischen Jungferninseln gelten auch die Cayman-Inseln als Paradies für steuerfreie Scheingesellschaften.

Bermuda:
Die Nordatlantikinsel ist ein wichtiges Zentrum für Rückversicherer und konzerneigene Versicherungen. Die rund 1300 registrierten Versicherungen verwalten mehr als 300 Milliarden Dollar. Der Name der Insel ist unter Steuersparern ein Begriff. Die Finanzaufsicht warnt vor etlichen Betrügern, die mit einem Registereintrag auf Bermuda werben, den sie nicht haben.

Jersey:
Die Kanalinsel untersteht zwar der britischen Krone, regiert sich aber seit 800 Jahren selbst - und gehört nicht zur EU. Weil Jersey und andere britische Hoheitsgebiete an ihrem Bankgeheimnis festhalten, verweigern sich auch EU-Staaten wie Belgien, Luxemburg und Österreich der Harmonisierung. Die deutschen Besatzer begrenzten die Einkommensteuer im Zweiten Weltkrieg auf 20 Prozent. Seitdem führte Jersey noch niedrigere Steuersätze ein. Die Insel ist heute ein Paradies für Banken und Treuhänder.

Malta:
Mit einem Körperschaftsteuersatz von 35 Prozent liegt die Mittelmeerinsel auf den ersten Blick im europäischen Mittelfeld. Doch eine als "Malta-Modell" bekannte Konstruktion macht das Land zur wichtigsten Steueroase innerhalb der EU neben Zypern. Holdings können maltesische Handelsgesellschaften gründen, die in Malta kein Geschäft betreiben, aber Steuern zahlen. Der Großteil wird vom maltesischen Finanzamt an die Holding erstattet.

Liechtenstein:
Der Kleinstaat in den Alpen hat erst seit 2005 eine eigene Finanzmarktaufsicht. Vor allem über Treuhänder und Stiftungen lassen sich geheime Geschäfte abwickeln. Aber auch mit geheimen Bankkonten und Briefkastenfirmen gerät das Fürstentum mitunter in die Schlagzeilen, beispielsweise in der Siemens-Affäre.

Hongkong:
Das asiatische Finanzzentrum konkurriert mit Singapur um ausländische Investitionen. In der chinesischen Sonderwirtschaftszone ansässige Firmen müssen Kapitaleinkünfte aus dem Ausland nicht oder nur gering versteuern.

Dubai:
Der Wüstenstaat lockt als Freihandelszone und Steueroase Kapital für die Zeit nach dem Ölboom an. Nun versucht das ärmere Emirat Ras al-Cheimah, diese Strategie zu kopieren. Die Bundesregierung ist empört und droht, das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten nach 2008 nicht mehr zu verlängern.

Schweiz:
Warum in die Ferne schweifen? Nach wie vor ziehen die niedrigen Steuern und das Bankgeheimnis einen Großteil deutscher Steuerfluchtgelder in das nahe Nachbarland, das nicht zur EU gehört, aber schon seit 1972 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat.
Quelle: manager-magazin
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3335

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 6:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rising Star: Kanalinseln – die Alternative zu etablierten Offshore-Domizilen

Die britischen Kanalinseln, Jersey und Guernsey, sind allgemein als Domizil für Hedge-, Private-Equity und Real-Estate-Fonds sowie für Dachfondsstrukturen bekannt. In den letzten Jahren ist die gesamte Fondsindustrie auf den Kanalinseln um durchschnittlich 20 Prozent gewachsen; aktuell werden auf Guernsey 120 Milliarden britische Pfund und auf Jersey 200 Milliarden britische Pfund verwaltet.

Neben der generellen Steuerbefreiung für Fondsstrukturen auf den Kanalinseln lockt vor allem die fachliche Kompetenz der Dienstleister vor Ort Investorengelder auf die Inseln, schreiben die Kapitalmarktexperten von Rising Star. Zum anderen werde zudem der Balanceakt zwischen Regulierung und Flexibilität auf den Kanalinseln vorbildlich umgesetzt und eröffne Initiatoren von Fonds ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum.

Beispielhafte Selbstregulierung

Die Gesetzgebung auf den Kanalinseln hat sich sowohl hinsichtlich der verschiedenen Fondsklassifizierungen als auch im Hinblick auf die verschiedenen Fondsstrukturen in einem rasanten Tempo entwickelt. Vor allem die Einführung der Jersey Expert Scheme (2004) und das Guernsey Qualified Investor Funds Regime (2005) haben den Entwicklungsprozess vorangetrieben.

Im Februar 2007 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für geschlossene Fonds auf Guernsey geändert, um eine flexible und vor allem schnelle Aufsetzung eines Fonds zu ermöglichen. Die zuständige Behörde, die Guernsey Financial Services Commission (GFSC), überträgt in diesem Prozess die Strukturierungsverantwortung des Fonds auf die zuständigen Anwälte beziehungsweise Administratoren. Diese leiten erst die Endfassung der Fondsdokumentationen an die GFSC weiter. Dadurch wird innerhalb der Fondsindustrie eine Selbstregulierung forciert, die auch in anderen Offshore-Domizilen, wie beispielsweise den Cayman-Inseln, praktiziert wird. Der Standort Guernsey folgt damit dem globalen Trend nach regulierten Fondsstrukturen ohne zu überregulieren.

Hohe Fondsqualität

Eine zentrale Aufgabe der GFSC ist neben der Sicherstellung des Investorenschutzes die Überwachung von Finanzdienstleistungen, um damit Prozesse zu installieren, die der Sicherheit und Stabilität Guernseys als Finanzzentrum dienen. Dies mindert keinesfalls die Güte der registrierten Fonds, denn die Due Diligence entspricht nach wie vor den Qualitätsansprüchen der GFSC. Der feine Unterschied sei, den Rising Star Analysten zufolge, dass die Due Diligence durch Dienstleister auf Guernsey - also nicht durch die GFSC selbst - durchgeführt werde und somit insgesamt effizienter verlaufe

Wolken am Horizont

Auf Guernsey ist eine breite Palette von Fondsstrukturen darstellbar, die von elementaren bis hin zu stark differenzierten Strukturen reichen. In diesem Sinne bietet Guernsey einem Initiator die Möglichkeit, ein Portfolio gemäß den individuellen Vorstellungen aufzusetzen. Zu den beliebtesten Strukturen zählen Limited Partnerships, Unit Trusts, Protected Cell Companies und Individual Cell Companies, wobei die Kosten stark vom Komplexitätsgrad der jeweiligen Struktur abhängen.

Insgesamt stellen die Kanalinseln vor allem für europäische Investoren eine Alternative zu etablierten Offshore-Domizilen dar. Fraglich ist allerdings, ob das Wachstum der letzten Jahre weiter bestehen bleibt. Beschränkungen ergeben sich im lokalen Arbeitsmarkt, da vor allem die Akquise von Arbeitskräften auf internationalem Niveau und somit die Anwerbung internationalen Know-hows schwierig ist. Die ansässigen Finanzdienstleiter auf Guernsey reagieren auf die Entwicklung, indem bereits heute Teile der Fondsverwaltung und –bilanzierung auf das Festland ausgelagert werden. Unter Berücksichtung der begrenzten Ressourcen, müssen die Kanalinseln mit den technologischen Veränderungen Schritt halten, um den Kunden den bestmöglichen Service bieten zu können. (ir)

Quelle: FONDS professionell


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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 76
Wohnort: Dubai & Berlin

BeitragVerfasst am: 1.Nov 2007 15:09    Titel: Zur Steueroase Dubai Antworten mit Zitat

Guten Tag aus Dubai!

Es ist sicherlich dem besseren Grundverständnis dienlich, hier noch einige Details zum Thema Dubai anzumerken:


Wüstenstaat Dubai

Das Emirat Dubai ist Mitglied einer Föderation, den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Von Gross nach klein sind diese: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ras-Al-Khaimah, Ajman, Fujairah und Umm-Al-Quwain.


Steueroasen und Freihandelszonen

Die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate können als Steueroase betrachtet werden, da es für Personen und Unternehmen (Ausnahmen sind Banken, Versicherungen, Öl/Petrochemische Industrie) keine Ertragssteuern gibt. Kapitaltransfers sind freizügig geregelt, auch wenn seit 9/11 stärkere Anti-Laundry-Kontrollen praktiziert werden.
Wichtig und zu berücksichtigen ist bei der Errichtung von Unternehmen jedoch das etwas angestaubte "Sponsorensystem", demzufolge gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens 51% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (i.d.R. LLC) von einem UAE-National gehalten werden müssen. Zur Abfederung dieses Tatbestandes gibt es verschiedene mehr oder auch weniger sinnvolle Rechtskonstruktionen (u.a. auch nachlesbar auf unserer Homepage).

Für die Gewährung der altbekannten "100% Foreign Ownership" wurden recht früh sogenannte "Free Zones" eingerichtet. Hier war Dubai sicherlich Vorreiter mit dem Ausbau der Jebel Ali Free Zone, steht aber nicht alleine da: Die Emirate Sharjah, Ajman, Ras-Al-Khaimah und Fujairah haben teils schon seit etlichen Jahren ebenfalls Free Zones eingerichtet.


Ras-Al-Khaimah

Dieses Emirat erarbeitet sich derzeit eine Vorreiterrolle speziell als Standort für reine Offshorefirmen. Dies ist nicht nur etlichen anderen Standorten und Ländern (u.a. Deutschland) ein Dorn im Auge, sondern auch und insbesondere den Emiraten Abu Dhabi und vor allem Dubai mit seiner DIFC (Dubai International Financial City). So wird in Ras-Al-Khaimah bereits kräftig am "Launch" des Offshore Clusters "Financial City" gearbeitet: Ein Hub, der insbesondere finanzorientierte Offshorefirmen, also auch Trusts aller Art beherbergen soll.

Jedoch steht die erforderliche Zulassung der VAE Zentralbank zur Genehmigung solcher Trusts aus (obwohl auf Webseiten schon fleissig damit geworben wird).
Wir gehen auch nicht davon aus, dass diese Genehmigung erteilt wird, zumindest solange DIFC nicht Ansiedlungs-Wartelisten einführen muss. In der Zwischenzeit praktizieren wir bereits mit Partnern in RAK Offshore "Hidden Trusts" mit Nominee Shareholders & Directors.


DBA Deutschland - UAE

Dieses gilt noch bis August 2008. Es ist ein bereits im August 2006 einmalig verlängertes Doppelbesteuerungsabkommen. Ras-Al-Khaimah hat eigentlich weniger damit zu tun, dass das Bundesfinanzministerium bereits mit der 2006er Verlängerung des DBA für 2 Jahre ganz klar geäußert hat, dass diese Verlängerung eine einmalige Ausnahme ist und eine Neuverhandlung dringend erforderlich ist. Es ist zu berücksichtigen, daß das aktuelle DBA ein sog. Totalverfahren und nicht etwa (wie beispielsweise zwischen Südafrika und den VAE) ein Kredit- oder Anrechnungsverfahren ist.

Das "Versteuerungsbegehren" der Bundesrepublik zielt sicher primär auf die nicht unerheblichen Einkünfte aus Immobilienvermögen (zuvorderst Spekulation, aber auch Vermietung) ab. Wir befürchten jedoch, dass dabei auch etliche der rund 10.000 in den VAE lebenden Deutschen bei ihren Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit "mitgeschröpft" werden. Wer die Situation in den Emiraten kennt, kennt auch den Satz "In Deutschland zahlt man Steuern, in Dubai entsprechend hohe Mieten".

Letzendlich eine spannende Entwicklung insgesamt - und nicht ganz ohne. Die Rahmenbedingungen des Offshore-Standortes VAE schätzen wir dennoch als vorzüglich ein. Wenn man weiss wie es geht und in der Lage ist, die Strukturen sauber aufzubauen.

Bitte aber bei Gestaltungen immer berücksichtigen: Es geht bei der Offshore- oder VAE-Firmengestaltung nicht ausschließlich um die Fragen rund um das DBA. Weitaus entscheidender: Außensteuergesetz und vor allem §1 Körperschaftssteuergesetz. Die meisten Anwälte und Steueroptimierer hier in Dubai - selbst wenn es Deutsche sind - lassen das der eigenen Einfachheit halber nämlich gerne unter den Tisch fallen!

Rekrutierungsprobleme wie auf den Kanalinseln haben wir hier aber definitiv nicht. Fachkräfte aus den Bereichen Accounting, Banking, Finanzwesen etc. gibt es hier ausreichend. Und - wir halten es selbst kaum für möglich - es ist uns sogar gelungen, selbst in "DOBUY" mit seiner grauenvollen Direct Sales Ausrichtung den eine oder anderen fähigen Banker zu identifizieren, mit dem man wirklich vernünftige nationale, internationale und Offshore Strukturen entwickeln kann.

Einen schönen Tag wünscht

Martin Kraeter
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