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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2319
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Verfasst am: 15.Nov 2006 14:06 Titel: Kein Bankkonto ist mehr sicher! |
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Nicht nur im Inland, sondern auch innerhalb der EU können deutsche Strafverfolger jetzt zuschlagen. Den Weg dahin eröffnet die verbindliche EU-Rechtshilfe in Strafsachen. Das vermeintlich sichere Österreich ist davon besonders betroffen.
Die Alpenrepublik braucht Zinseinkünfte nicht nach Deutschland zu melden. Wie in Belgien und Luxemburg erhebt man stattdessen eine Quellensteuer. Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens werden jedoch Auskünfte erteilt. Unser Fiskus darf dann nach Konten von Deutschen in Österreich fragen. Er kann Angaben über die Bankgeschäfte verlangen und sie überwachen lassen.
Den Ansatzpunkt, dass es zu einem Strafverfahren kommt, liefern die hiesigen Kontenstammdaten. Durch die automatisierte Abfrage sind die Spuren, die ins Ausland führen, leichter zu ermitteln als bisher. Mit der Steuerreform wird die Abfrage zwar entschärft, Verdachtsfällen wird man aber auf der Spur bleiben. Auch wenn der deutsche Zoll auf Kontoauszüge oder Bargeld stößt, kann das die Lawine lostreten. Rechtlich eingeleitet wird das deutsche Strafverfahren durch "zielgerichtete tatsächliche Ermittlungen". Erwirkt der Fiskus zusätzlich einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss, schnappt die Falle zu:
Für die Rechtshilfe genügt, dass in Deutschland eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren droht. Mindestens zwei Jahre muss die Strafe im Ausland sein. In Österreich ist das bei Steuerhinterziehung der Fall. Da sie bei uns mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, muss Österreich Auskunft erteilen.
Besonders fatal ist für Betroffene, dass sie von diesen Ermittlungen zunächst überhaupt nichts erfahren. Auch nicht vom hiesigen Durchsuchungsbeschluss. Die Ermittlungsmaßnahmen laufen vertraulich ab. Wird das Strafverfahren dann bekannt gegeben, ist strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Das kürzlich ergangene Urteil des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs hilft leider nicht . Im Urteilsfall wurde das österreichische Bankgeheimnis durch die früher geltende Rechtslage geschützt. Auf Basis der neuen EU-Rechtshilfe sind Konten in Österreich jedoch nur eingeschränkt sicher.
Österreich wird zukünftig besonders ins Visier genommen wird. Wie beschrieben muss Österreich Auskunft erteilen. Für Luxemburg dagegen gilt das nicht. Dort wird die einfache Steuerhinterziehung nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
GoMoPa Tipp: Das Konto aus der Schweiz, hier online und einfach beantragen: www.postfinance.ch
Quelle, teilweise: Der Deutsche Wirtschaftsbrief |
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