Verfasst am: 27.Okt 2006 9:16 Titel: Keine Werbungskosten: Anschaffungskosten für Geldanlagen!
Jedes Jahr wieder steht es hoffentlich in Ihrer Steuererklärung: Die Auflistung Ihrer Werbungskosten bezüglich Ihrer Kapitalerträge. Zu den Werbungskosten zählen neben Fachliteratur auch Depot- und Bankgebühren. Da liegt es nahe, die Einrichtungskosten einer Fondsbeteiligung auch als Werbungskosten geltend zu machen.
Irrtum, so das Niedersächsische Finanzgericht (13.7.2006, Az.: 11 K 579/03), denn die Einrichtungsgebühren zum Erwerb von Fondsanteilen gelten als steuerlich nicht zu beachtende Anschaffungskosten. Aufgepasst: Als Werbungskosten ebenfalls nicht zulässig sind typischerweise auch Ausgabeaufschläge, die Sie zahlen, wenn Sie Fondsanteile erwerben, ebenso die Verwaltungsgebühren des Fonds. Sie werden also keine Chance haben, die im Zusammenhang mit der Anschaffung Ihrer Kapitalanlagen angefallenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. SR
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