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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 27.Okt 2006 16:42 Titel: Kinderfreibetrag wird bis 2008 nicht angehoben |
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Der Kinderfreibetrag wird bis einschließlich 2008 nicht angehoben. Darauf haben sich Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verständigt. Erst für 2009 stellt die Bundesregierung eine Erhöhung in Aussicht.
Die Steuerzahler haben derzeit einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass das Existenzminimum ihrer Kinder steuerfrei gestellt wird. Dies kann durch Freibeträge oder die Zahlung von Kindergeld erfolgen. Das Existenzminimum wirkt sich auf die Höhe der Steuerfreibeträge aus.
Um auf die Entwicklung im Jahre 2009 reagieren zu können, werde abweichend von der bisherigen Praxis die konkrete Ermittlung des Existenzminimums vorgezogen, hieß es weiter. Damit könnten bereits bei der Haushaltsaufstellung 2008 für die Finanzplanung von 2009 an die Weichen gestellt werden.
Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit 3 648 Euro jährlich. Zu diesem Freibetrag für das „sächliche Existenzminimum“ - etwa für Essen und Wohnen - kommt der Freibetrag für Betreuung und Erziehung von 2160 Euro. Insgesamt beträgt der Freibetrag also 5 808 Euro. Für Erwachsene gilt ein Steuerfreibetrag von 7 664 Euro pro Jahr.
Von der Leyen hatte Steinbrücks Zahlen zunächst für zu niedrig gehalten. Der Finanzminister wiederum wollte Steuerausfälle und Etatbelastungen in Grenzen halten. Denn bei höheren Freibeträgen steigt auch der Druck, das Kindergeld anzuheben. |
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