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Kleingewerbetreibend auf Provisionsbasis...

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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 2.Feb 2006 22:13    Titel: Kleingewerbetreibend auf Provisionsbasis... Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich würde gerne wissen wenn ich auf selbstständiger Basis im Bereich Finanzberatungen arbeiten würde, von der Firma auf Provisionsbasis bezahlt werde würde und zusätzlich noch Ü-Geld bekommen würde, wie wird die Provision versteuert?

Wie sieht das in dem Fal mit KV aus? Und kann man das Ü-Geld nochmal beziehen auch wenn man es vor ca 1 Jahr schon mal bekommen hat, da aber gescheitert ist (anderer Tätigkeitsbereich)?

Wie komme ich steuerlich am günstigsten bei weg?

Vielen Dank schon mal für Hilfe.
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Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 315
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 8:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, New Start,

die Provision wird ganz normal versteuert.
Da Du schon mal Ü-Geld bekommen hast, gibt es doch einen Sachbearbeiter, der Dir sagen kann, ob Du es nochmal bekommts, oder willst du Dich darauf verlassen, dass hier geäusserte Vermutungen richtig sind?

"Wie komme ich steuerlich am günstigsten bei weg?"
Das ist, wie wenn ich frage: Machst Du mir mal ne Finanzberatung?
Ein bisschen dünne ohne Hintergrund!

Gruß

cob
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2006 13:11    Titel: Hmmmm Antworten mit Zitat

Also Situation ist folgende:


Von okt. 2004-März 2005 war man schon mal selbstständig und hat Ü-Geld bekommen. Nun möchte man sich wieder selbstst. machen im Finanzbereich/Wirtschaftsberatung für ein Unternehmen. Dort wurde gesagt (obwohl man laut Gesetz 24 Monate pausieren muß um eine neue Förderung zu erhalten), das man diese jetzt schon erneut beantragen kann.

Stimmt das?

Und zudem kommt noch ........wenn man aber Ende Jan bei einer Zeitarb.firma schon einen Vertrag unterschreiben hat (da das andere noch nicht aktuell war) für mitte Febr., dort aber nur durch kündigung raus kommt, bekommt man dort das Ü-Geld bestimmt sowieso nicht da ich kündigen mußte (und nicht gekündigt wurde- Vertrag konnte nicht einfach wieder storniert werden) und nicht als arbeitslos gelte oder?

H E L P !!!!!! MEga dringend!!!![color=red][/color]
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