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HausHofHund Newbie
Anmeldungsdatum: 19.12.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Wörth
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Verfasst am: 19.Dez 2005 13:46 Titel: Kommt Verlustvortrag für mich in Frage? |
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Hallo, ich bin sowohl hier im Forum als auch in der Geschäftswelt ein Neuling.
Soll heißen, ich habe mich Anfang November 2005 selbständig gemacht. Bisher hatte ich, verursacht durch ein paar widrige Umstände, noch keine Einnahmen (musste lange auf Kostenvoranschlag für professionelle Werbung warten, wurde dann krank).
Nun ist es so, dass ich für Werbung uvm. doch schon einige hundert Euro Ausgaben (sprich: Betriebsausgaben) hatte. Da nicht zu erwarten ist, dass ich bis Jahresende noch großartige Einnahmen haben werde, stellt sich mir die Frage:
Wenn ich kein zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet habe, kann ich meine Ausgaben natürlich auch nicht geltend machen.
Meine erste Frage lautet: Ist das korrekt?
Ich habe versucht, herauszufinden, was es mit dem Verlustvortrag auf sich hat. Leider war keine Seite im Internet so geschrieben, dass ein Steuerneuling sie auch verstehen könnte.
Meine zweite Frage: Was ist damit genau gemeint? Ist dies etwas, was für meinen Fall in Frage kommt? Wenn ich also bei meiner aktuellen Steuererklärung "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuze und meine Angaben mache, krieg ich dann 2007 die aktuellen Betriebsausgaben angerechnet bzw. erstattet? Ist es das, was mit Verlustvortrag gemeint ist?
Es wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte (in verständlichem Deutsch), denn - wie gesagt - das Internet gab keine verständlichen Informationen her. |
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