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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 13.Dez 2006 5:09 Titel: Kompakt :Viele neue Regeln für Sparer und Spekulanten |
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Die Bundesregierung hat zum neuen Jahr zahlreiche Gesetze erlassen. Meist nützen sie nur der Staatskasse. Doch mit der richtigen Strategie können Anleger hohe Abgaben vermeiden.
Die Änderungen hier im Überblick:
Tarif
Der Spitzensteuersatz steigt für privates Einkommen oberhalb von 250.000 Euro um 3 auf 45 Prozent. Die neue Reichensteuer wirkt auf Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne, aber nur, bis es zur geplanten Abgeltungsteuer mit deutlich geringerem Tarif kommt. Spitzenverdiener müssen also vorerst netto mit weniger Kapitalerträgen kalkulieren.
Spekulationsverluste
Rote Zahlen aus ehemaligen Börsengeschäften dürfen nicht mehr in Bescheiden anderer Jahre berücksichtigt werden, obwohl der Bundesfinanzhof jüngst eine Verrechnung mit aktuellen Gewinnen erlaubt hatte (Aktenzeichen: IX R 21/04).
Damit wird nun per Gesetzesänderung festgelegt, dass Altverluste endgültig verloren sind, wenn sie nicht in der Erklärung des Entstehungsjahres auftauchen. Ein aktuell realisiertes Börsenminus ist also zwingend möglichst zeitnah zu deklarieren.
Sind keine entsprechenden Gewinne in Sicht, wird der Verlust amtlich festgestellt und so lange für die Zukunft konserviert, bis endlich Spekulationsgewinne zur Verrechnung auftauchen.
Auslandsdividende
Bei Ausschüttungen aus dem Ausland verbleiben in der Regel Quellensteuern beim dortigen Fiskus. Die sind in der heimischen Erklärung bei der Steuerlast anrechenbar oder gelten wie Werbungskosten. Da Dividenden nur zur Hälfte als Einnahmen erfasst werden, gelingt der Abzug ab dem kommenden Jahr auch nur noch mit 50 Prozent.
Die alternative Steueranrechnung besteht zwar weiterhin, sie wirkt sich aber meist nur bei hohen Einkünften voll aus. Damit kommt es bei Auslandsdividenden zu einer Renditeminderung. Die auf eine Inlandsausschüttung entfallende Kapitalertragsteuer wird hingegen weiter komplett angerechnet oder erstattet.
Fiktivanleihen
Bei einer Reihe von an heimischen Börsen notierten Länderanleihen gibt es einen fiktiven Quellensteuerabzug auf die ausbezahlten Zinsen. Diese Auslandsabgabe wird auf die deutsche Einkommensteuer wie der Zinsabschlag angerechnet, obwohl sie überhaupt nicht erhoben wird. Insoweit kommt es also zu einem Renditezuschuss vom heimischen Fiskus.
Bei Zahlungen aus Brasilien und Vietnam entfällt dieser Renditeturbo ab 2007. Besonders Anleihen vom Zuckerhut sind sehr beliebt, da hier fiktiv 20 Prozent auf die ohnehin schon hohen Zinskupons angerechnet werden dürfen. Es gibt aber noch genug Alternativen für einen Umstieg, etwa Euro-Bonds aus China, Portugal, Griechenland, der Türkei, Tunesien, Uruguay oder Jamaika.
Hedge-Fonds
Diese Investmentfonds werden per Gesetz von der Ermittlung des lästigen Zwischengewinns ausgenommen. Das hat den Vorteil, dass diese Anteile nicht als sogenannte intransparente Fonds eingestuft werden und damit keine Strafbesteuerung anfällt. Die Besitzer kassieren die im Fonds aufgelaufenen Zinserträge damit steuerfrei, wenn sie die Werte kurz vor der Ausschüttung und nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen.
Prüfrecht
Für 2004 mussten inländische Banken erstmals für ihre Kunden eine Jahresbescheinigung über die angefallenen Kapitaleinnahmen und Spekulationsgeschäfte ausstellen. Den Finanzbehörden wird jetzt per Gesetz erlaubt, die Ermittlungsmethoden bei den Kreditinstituten vor Ort zu prüfen.
Diese neue Freiheit gilt rückwirkend für alle bislang ausgestellten Bescheinigungen. Laut Gesetzgeber geht es bei dieser Maßnahme nicht um eine Prüfung des Anlegers, sondern um die korrekte Ausstellung von den Instituten in der Praxis. Damit sollen Bankkunden möglichst weniger fehlerbehaftete Jahresbescheinigungen erhalten und die Angaben einfach nur noch in die Steuererklärung übertragen.
Dieses Vorhaben stellt aber einen weiteren Schritt zur Einsichtnahme von Kundendaten dar. Pikant: Erstmals werden auch Versicherungen mit ihren Beitragsdepots den Banken gleichgestellt. Diese Sammelstellen waren in früheren Jahren für das Waschen von Schwarzgeld berüchtigt.
Offshore
Ab 2007 wird das steuerliche Inland um den Festlandsockel erweitert, soweit er der Erzeugung erneuerbarer Energien dient. Derzeit gilt das nur für die Erforschung und Ausbeutung von Naturschätzen auf dem Meeresgrund. Dies führt zur Steuerpflicht von offshore betriebenen Windkraftanlagen, etwa über geschlossene Energiefonds. |
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