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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 15.Feb 2007 5:16 Titel: Kosten für Internetadresse nicht absetzbar |
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Die Kosten für den Kauf einer begehrten Internet- Adresse können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können Unternehmen, die zum Teil viel Geld für den Erwerb einer bestimmten Internetadresse ausgeben, diese Aufwendungen weder sofort als Betriebsausgaben absetzen noch Abschreibungen für Abnutzung vornehmen (III R 6/05).
Das oberste deutsche Steuergericht sieht die Kosten für die Übertragung einer so genannten Domain als Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut an. Da eine Internetadresse in der Regel dauerhaft genutzt werde könne, seien keine Abschreibungen für Abnutzung möglich.
dpa |
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