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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6413
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Verfasst am: 17.Okt 2006 8:53 Titel: Krawatte muss kein geldwerter Vorteil sein |
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Schenkt die Firma ihren Beschäftigten über das Gehalt hinaus eigene Produkte, ist der Wert meist zu versteuern. Doch nicht immer, wie ein aktueller Fall aus einem Geschäft zeigt.
Eine Einzelhandelskette stattete ihre Filialleiter mit Pullundern, Blusen, Hemden, Strickjacken und Krawatten im Wert von rund 70 000 Euro aus. Für die Betriebsprüfer vom Finanzamt war der Fall klar: Die kostenlose Ausstattung sei für die Angestellten ein "geldwerter Vorteil", den sie versteuern müssten. Doch der Bundesfinanzhof sah das anders (VI R 21/05). Die Kleidungsstücke seien zwar keine typische Berufskleidung und könnten auch in der Freizeit getragen werden.
Das allein führe aber nicht zu "steuerpflichtigem Lohn", so die Richter. Schließlich hätten die Filialleiter keine Garderobe nach ihrem Geschmack aussuchen dürfen, sondern die Gemeinschaftsausstattung akzeptieren müssen. Damit sei der private Vorteil gering, es überwiege das Interesse des Arbeitgebers am einheitlichen Auftreten der Mitarbeiter.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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