Verfasst am: 2.Nov 2006 7:29 Titel: Kredit von den Enkeln
Wenn aufgrund üblicher Vertragsklauseln in einem Vertrag in der Familie steuerlich relevante Kosten entstehen, dann sind diese absetzbar, auch wenn der Vertrag selbst formelle Fehler enthält.
Zitat:
Eine Großmutter wollte drei Mietshäuser kaufen und lieh sich das Geld bei ihren reichen Enkeln. Den Kreditvertrag unterzeichnete der Vater der Minderjährigen. Als Oma die an die Enkel gezahlten Zinsen von ihren Mieteinkünften abziehen wollte, schoss das Finanzamt quer. Ein gerichtlich bestellter "Ergänzungspfleger" hätte den weitreichenden Vertrag mit den Minderjährigen absegnen müssen. Da das unterblieben sei, gelte die Vereinbarung nicht.
Doch der Bundesfinanzhof pfiff die Beamten zurück (IX R 4/04). Nur weil ein Kreditvertrag formell ungültig sei, seien Zinsen nicht automatisch steuerlich irrelevant. Sei der Vertrag sonst ausgestaltet wie "unter fremden Dritten üblich", könnten die Zinsen sehr wohl von Mieteinnahmen abgezogen werden. Das Finanzgericht Niedersachsen müsse den Vertrag prüfen.
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