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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 15.Feb 2007 9:03 Titel: Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen |
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Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen für den Scheinvater und den wahren Vater
Am 13.2.2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwertbar sind. Doch dies wird sich bald ändern, denn der Gesetzgeber muss bis zum 31.3.2008 die gesetzliche Grundlage für legale Gentests schaffen.
Dies gibt Anlass, einmal das heikle Thema der "Kuckuckskinder" unter steuerlichen Gesichtspunkten aufzugreifen. Das sind Kinder, die einen anderen Vater haben, als von der Mutter behauptet wird. Kommt es zur Aufdeckung, hat dies nicht nur unterhaltsrechtliche, sondern auch steuerliche Auswirkungen, und zwar sowohl für den Scheinvater als auch für den leiblichen Vater.
Zu diesem Thema hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2005 für Aufsehen gesorgt, das bis heute vom Bundesfinanzministerium nicht veröffentlicht wurde: Hat der leibliche Vater mit seiner Vaterschaftsklage - oftmals erst nach vielen Jahren - Erfolg, wirkt seine Vaterschaft zivilrechtlich bis zur Geburt des Kindes zurück, und die ursprünglich geltende Vaterschaftsvermutung des Scheinvaters entfällt ebenfalls rückwirkend. Dies gilt nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern nach dem BFH-Urteil nun ebenfalls im Steuerrecht - mit unterschiedlichen Auswirkungen.
Ausführliche Infos zu diesem Thema bietet der Steuerratgeber Steuerrat24 unter steuerrat24.de |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 11.Jul 2007 17:47 Titel: |
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Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.
„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf Härteklauseln vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Künftig wird es zwei Verfahren geben:
I. Verfahren auf Klärung der Abstammung
II. Anfechtung der Vaterschaft
Der Gesetzentwurf ist heute vom Kabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31. März 2008 in Kraft zu setzen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
RegE_Vaterschaftsfeststellung.pdf |
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