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reilor Newbie
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 18.Mai 2008 22:09 Titel: Land und Forstwirtschaft Gebäudekosten gestrichem |
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Hallo habe Steuererklärung über Steuerberater gemacht.
Jahrelang bekamm ich eigentlich Steuern zurück.Für 2006 wurden mir etwas gestrichen.
Text vom Finanzamt:Einkünfte aus Land- ud Forstwirtschaft geändert weil die Gebäudekosten nicht ausreichend beantwortet wurden.Die Gebäudekosten des privaten Wohnhauses wurden gestrichen.
Ich bin Nebenburuflicher Landwirt. Seit 2003 habe ich keine Tiere mehr,weil ich einen Meisterkurs angefangen habe.Dieser Kurs ging binAnfang 2007 .Das Finanzamt sagt jetzt das ich die Gebäudeksten nicht mehr absetzen kann, weil die Kosten jetzt Privat sind.So habe ich auf einmal 4700 Euro Gewinn(Einkünfte aus Verpachtung) ,statt sonst immer so um die 400 Euro Verlust.Das heiss ich soll jetzt ca 1000 Euro Steuern bezahlen(Sonst bekammca 500Euro wieder).Mein Steuerberater stimmt dem Finanzamt auch zu.(die steuern beziehen sich auf einkünfte meiner Frau ,Mir und der Land-und Forstwirtschaft)
Meine Frage nun ob es nicht eine "Übergangsregelung "gibt.
Ich habe ja die Tierhaltung nur unterbrochen weil es zeitlich mir nicht gelang Arbeit ,Meisterkurs und Familie und dan noch die Tierhaltung zu bewerkstelligen.Die Gebäudekosten blieben aber.z.b Gebäudeversicherung von 1300 Euro. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 291 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 18.Mai 2008 22:27 Titel: Re: Land und Forstwirtschaft Gebäudekosten gestrichem |
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| reilor hat folgendes geschrieben:: |
| Text vom Finanzamt:Einkünfte aus Land- ud Forstwirtschaft geändert weil die Gebäudekosten nicht ausreichend beantwortet wurden.Die Gebäudekosten des privaten Wohnhauses wurden gestrichen. |
Das ist völlig korrekt, private Gebäudekosten sind nicht abziehbar.
Was heißt: "nicht ausreichend beantwortet wurden"?
Da muß eine Anfrage des FA zu den Gebäudekosten vorgelegen haben.
| Zitat: |
| Ich bin Nebenburuflicher Landwirt. |
Früher konnten Selbständige Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen. Dies ist seit 2007 nur noch sehr eingeschränkt möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ausmacht, dies ist bei Einkünften aus nebenberuflicher Tätigkeit nicht der Fall.
| Zitat: |
Meine Frage nun ob es nicht eine "Übergangsregelung "gibt.
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Nein, gibt es nicht.
| Zitat: |
| Ich habe ja die Tierhaltung nur unterbrochen weil es zeitlich mir nicht gelang Arbeit ,Meisterkurs und Familie und dan noch die Tierhaltung zu bewerkstelligen.Die Gebäudekosten blieben aber.z.b Gebäudeversicherung von 1300 Euro. |
Das hat nichts mit Unterbrechung zu tun, sondern mit gesetzlicher Neuregelung.
Niemand kann seine privaten Gebäudekosten steuerlich geltend machen!
Da Ihr Steuerberater den Bescheid geprüft hat, kann man davon ausgehen, dass die Gebäudekosten keine Kosten für betrieblich genutzte Wirtschaftsgebäude beinhalten. Diese könnten weiterhin abziehbar sein.
Gruß
cob |
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