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Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
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Verfasst am: 16.Dez 2005 16:02 Titel: Limited Gibraltar verkauft Buch in Deutschland - Steuer????? |
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Hallo Steuerfreaks und Steuerfachmänner,
wo sind bei folgender fiktiven Konstellation Steuern zu zahlen?
Eine Limited (z.B. in/aus Gibraltar) erwirbt die Rechte an einem antiquarischen Buch. Das Buch wird überarbeitet/neu verfasst und in Deutschland auf den Markt gebracht/verkauft.
Limitedinhaber/gesellschafter ist ein "nicht in Deutschland" Ansässiger.
Wo müsen für die dadurch erwirtschafteten Gewinne die Steuern entrichtet werden????
Danke schonmal im Voraus.
Gruß Matthias |
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Andreas Monare Newbie
Anmeldungsdatum: 03.12.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 21.Dez 2005 16:02 Titel: |
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Gewinne sind nach meinem Verständnis in dem Land zu versteuern, in dem diese erzielt werden. Da dem Buchverkauf in Deutschland eine gewerbsmäßige Handlung mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland vorausgeht bzw. nach sich zieht, müssten die Steuern aus Gewinnen aus dieser Geschäftstätigkeit auch hier gezahlt werden.
Gruss Andreas |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 407 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 22.Dez 2005 13:54 Titel: |
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| Im Prinzip kann natürlich eine Firma A an Firma B eine Leistung zu jedem beliebigen Preis anbieten. Dadurch kann man den Vertrieb und die Herstellung so arbeiten lassen, dass in D keine Gewinne anfallen. Da man dadurch natürlich beliebige Gewinne off-shore verschieben kann, muss man zwischen nahestehenden Personen Verrechnungspreise kalkulieren, die einem Drittvergleich standhalten (s. AStG). Dies zu dokumentierten ist Ihre Pflicht und nicht die des FA. Das FA wird insbesondere, wenn eine Off-Shore Firma involviert wird ist, von Ihnen den Nachweis verlangen (Beweisumkehr), wer wirtschaftlicher Berechtigter der Off-Shore Firma sind. Einschlägige Treuhändler sind dem FA bekannt und führen nicht zum gewünschten Ergebnis. |
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