| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
|
|
| Nach oben |
|

|
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
|
Verfasst am: 27.Dez 2002 12:58 Titel: Schönes Weihnachtsgeschenk |
|
|
Hallo el Condor,
vielen Dank für dieses schöne Weihnachtsgeschenk. |
|
| Nach oben |
|
|
doncatapulto Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 19.Nov 2003 19:56 Titel: weiter Infos... |
|
|
Hallo el Condor,
kennst Du bzw. wie bewertest Du die Seite www.beamte4u.de ?
Gruß,
DonCatapulto |
|
| Nach oben |
|
|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 20.Nov 2003 0:04 Titel: |
|
|
kannte ich bisher nicht.
werde ich auch nicht weiter reinschauen, sonst muss ich mich nur ärgern über teilweise unqualifizierte beiträge:
| Zitat: |
Vollstreckung umgehen durch Kontoübertragung
Wer Steuerschulden hat muss damit rechnen, dass das Finanzamt sich irgendwann an die Bank wenden wird, um durch Pfändung des Girokontos an dessen Guthaben zu kommen.
Es ist für die Behörde nicht sehr schwer, die entsprechende Bankverbindung zu ermitteln: Irgendwann hat man mal eine Überweisung getätigt oder man hat ein Erstattungskonto angegeben.... schon hat das Amt eine Kontonummer.
Eine Kontopfändung merkt der Schuldner dadurch dass die Scheckkarte eingezogen wird und er kein Geld mehr bekommt. In jedem Fall ist Ärger vorprogrammiert und obwohl das Finanzamt selten grosse Guthaben zu erwarten hat ist die Kontopfändung eine willkommene Methode, um den Schuldner zu schikanieren und zu einer Ratenzahlung zu nötigen.
Man kann solche Machenschaften aber durch folgenden einfachen Trick umgehen:
Man eröffnet auf den Namen eines Bekannten seines Vertrauten ein Konto und lässt sich hierfür eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Schon hat man ein Konto, in das niemand pfänden kann. |
http://www.beamte4u.de/1343.html
Ich verweise an dieser Stelle auf die Möglichkeiten, die das Anfechtungsgesetz eröffnet (und zwar nicht nur dem Fiskus, sondern jedem Gläubiger): http://www.gesetzesweb.de/AnfG.html und wünsche den Betroffenen viel Freude mit Ihren Bekannten!
Man darf sich über den Fiskus ärgern. Man darf ihn auch verfluchen. Für blöd halten darf man ihn nicht. Sonst gehts einem wie Peter Graf und Boris Becker (Boris Becker hat das gerade noch rechtzeitig erkannt). |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|