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Lohnnebenkosten, Bruttolohn & Co.

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Doktor Kniebeuge
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 10.Jan 2006 17:26    Titel: Lohnnebenkosten, Bruttolohn & Co. Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglicher der Personalkosten, denke das passt am besten in diese Rubrik.
Hier die Frage:
Wenn ich von meinem Arbeitgeber X EUR Jahresgehalt Brutto bekomme, wieviel kosten hat dann mein Arbeitgeber gesamt ? Ich habe einmal gehört das ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber ca. das doppelte kostet was er bezahlt.??
Wäre dankbar wenn mir jemand sagen könnte wieviel ungefähr, super wäre eine Aufschlüsselung, also 10% diese Abgabe, 5% jene,....

Danke und liebe Grüße
doc
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 10.Jan 2006 21:09    Titel: Re: Lohnnebenkosten, Bruttolohn & Co. Antworten mit Zitat

Hallo...

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglicher der Personalkosten, denke das passt am besten in diese Rubrik.
Hier die Frage:
Wenn ich von meinem Arbeitgeber X EUR Jahresgehalt Brutto bekomme, wieviel kosten hat dann mein Arbeitgeber gesamt ? Ich habe einmal gehört das ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber ca. das doppelte kostet was er bezahlt.??
Wäre dankbar wenn mir jemand sagen könnte wieviel ungefähr, super wäre eine Aufschlüsselung, also 10% diese Abgabe, 5% jene,....

Danke und liebe Grüße
doc

Das kommt ungefähr hin...

Einen schönen und grundsätzlichen Überblick erhalten Sie hier:

http://www.dfg-stmk.at/00_down/lohnnk2005.pdf

Zu beachten ist natürlich, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer das differenziert sehen...

Für den Arbeitnehmer zählt zu seinem Jahresbruttolohn das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und seine Ausfallzeiten und diese Summe setzt er üblicherweise = 100 %!. Jetzt könnte man also leicht zu dem Schluss kommen, daß der Arbeitgeber lediglich mit der Hälfte der Sozialabgaben zusätzlich belastet ist. Vom Beitrag zur Berufsgenossenschaft und ähnlichem einmal abgesehen.

Danach käme man auf eine Größenordnung von vielleicht 25 % an Nebenkosten...

Jedoch, der Arbeitgeber sieht das ganz anders...

Er rechnet runter auf die sogenannten Produktivstunden; für ihn gehören Urlaubsgeld und ähnliche Dinge zu den Nebenkosten.

Aber schauen Sie sich in Ruhe den verlinkten Beitrag an; dann kommen Sie schon dahinter...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 8:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Herr Wilhelm schon ausgeführt hat, sind die reinen Lohnnebenkosten im Bereich von ca. 20-25%. Aber bei Großunternehmen sind beispielsweise Arbeitsplätze viel teuerer, die rechnen nämlich nicht nur Ihren Urlaub, Ihre Krankheitstage, etc. sondern auch Ihr Arbeitswerkzeug, die qm Ihres Arbeitsplatzes (Instandhaltung, Heizung, etc.), denWerkschutz, den Gärtner, der die Aussenanlagen instand hält, den Lohnbuchhalter, der Ihre Lohnabrechnungen macht, und zum Teil auch das Gehalt Ihrer Vorgesetzten, die Ihre Tätigkeit überwachen, etc.

1997 habe dazu bei einem Kunden mal etwas gehört, was eigentlich nicht für meine Ohren bestimmt war. Ein Software Entwickler kostete das Unternehmen 157 DM / Stunde abwohl der Bruttolohn bei weitem nicht diese Summe ergab. Wenn man nun bedenkt, dass man als Selbständiger den Stundensatz knapp darunter positioniert, dann wird man immer bevorzugt. Für das Unternehmen rechnet sich das auch noch durch einen weiteren Effekt: Leistet der Selbständiger nicht mehr, was man von ihm verlangt, dann wird er ersetzt. Einen Mitarbeiter "los werden" ist im Großunternehmen praktisch unmöglich.
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Doktor Kniebeuge
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !

Also vielleicht noch mal zusammenfassend ob ichs richtig verstehe:
Bruttolohn * 1,2 (ca.) ergibt ungefähr die tatsächlichen aufwendungen für Arbeitgeber ohne Berücksichtigung alles weiteren Kostenrechnerischen Kalkulationen. Ja?
Gilt das auch für Deutschland?

lg und danke nochmal
Doc
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 64
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::
Gilt das auch für Deutschland?


Das gilt ausschliesslich für Deutschland !!!

... und rechnen Sie mit 1,25
... denn U1/U2-Umlage, Schwerbehindertenabgabe, Berufsgenossenschaft, IHK-Beiträge etc. sind auch (teilweise) auf Basis der Lohnkosten bzw. Anzahl der Mitarbeiter abhängig

Grüße aus Hessen
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sicher, gilt das für Deutschland (wüßte nicht über welches Land wir hier sonst uns unterhalten) setzt sich wie folgt zusammen:
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Berufsgenossenschaft (ist aber eher ein geringer Betrag)
Umlagen für Mutterschaft (0.1%) und ggf. Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (ca. 1-2%).
Die Arbeitgeberanteile entsprechen ziehmlich genau den Arbeitnehmeranteilen. Die Arbeitnehmeranteile sehen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Somit können Sie selbst rechnen.
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