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qute Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 15.März 2006 20:27 Titel: Manuelle ESt-Berechnung - Günstigerprüfung KG |
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hallo
gibt es eine offizielle formel oder ein schema zur manuellen Einkommensteuer-Berechnung unter Ansatz der Kinderfreibeträge (Günstigrprüfung) wenn man dadurch auf ein zu versteuerndes Einkommen = 0,00 (Steuer = 0,00) kommt?
wie, bzw. mit welchem ansatz kommt dann das hinzuzurechnende kindergeld zur steuer von 0,00 hinzu?
Beispiel: Einkünfte 20.000,00 /LSt 2.000,00 /Kinderfreibeträge 16.000,00 /Kindergeld 7.600,00
Wenn man unter Ansatz der Kinderfreibeträge rechnen würde, wäre die Steuer = 0,00 plus Hinzurechung KG = 7.600,00 ??? das kann ja nicht sein.
Wenn man das erhaltene Kindergeld ansetzt, bleibt es bei der einbehaltenen Lohnsteuer von ca. 2000,00, OBWOHL das zu versteuernde EInkommen WEIT unter dem Existenzminimum liegt.
Mir geht es hier wirklich um die Möglichkeit einer manuellen Nachprüfung anhand einer Formel, Tabelle oder dergleichen.
lieben Gruß
Qute |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 16.März 2006 14:02 Titel: |
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Hallo, Qute,
die Berechnung ergibt sich aus div. §§ des Einkommensteuergesetzes. Zu mühsam, alle hier aufzuzählen.
Aber da gibt es auch nichts groß zu prüfen:
die Steuerfreibeträge kommen nur dann zur Anwendung, wenn sie zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld führen. Also nur dann, wenn die bezahlte Lohn-/Einkommensteuer höher ist als das erhaltene Kindergeld, KANN diese Günstigerprüfung überhaupt vorteilhaft sein.
2.000 € Lohnsteuer : 7.600 € Kindergeld ist eine eindeutige Sache!
Gruß
Cob |
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qute Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 16.März 2006 15:49 Titel: |
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hallo Cob
recht herzlichen dank für deine antwort.
ich kann dem nicht ganz zustimmen, weil ich diesbezüglich schon ganz andere erfahrungen gemacht habe.
ich habe schon in etlichen sonderfällen (insbesondere lebensgemeinschaften, nicht eheliche kinder, kinder aus mehreren partnerschaften) erlebt, dass - ENTGEGEN der günstigerprüfung des FA - der Ansatz der KiFB doch günstigr als das KG ist, AUCH wenn das zvE sehr niedrig odre gegen 0 ist.
was ich genau suche ist eine manuelle berechnungs- bzw. nachprüfungsmöglichkeit von exakt diesem sachverhalt.
das zvE = 0
steuer = 0
KG = (sagen wir mal 7.600 euro)
nun kann man ja unmöglich auf die steuer von 0,00 7.600 euro kindergeld addieren und sagen, dass das dann die steuerschuld ist.
welcher betrag oder anders: wieviel (bzw. nach welcher formel) von dem KG also wird genau auf die (bei ansatz der KiFB) steuer von 0,00 hinzugerechnet? |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.März 2006 19:33 Titel: |
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Die Formel steht in § 31 EStG.
Aber wie kann es sein, dass Sie "in etlichen Sonderfällen" Bescheid wissen, aber nicht im einfachsten Fall??
Insbesondere ist bei den angeführten Sonderfällen nicht nachziehbar, wo da die Günstigerprüfung des Finanzamtes falsch sein soll...
Als Tip: rechnen Sie das Kindergeld mal auf das "zu versteuernde Einkommen" und rechnen dann die Steuer. Einfach eben nicht "... die steuer von 0,00 7.600 euro kindergeld addieren..." |
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qute Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 16.März 2006 19:48 Titel: |
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hallo und vielen dank für die antwort
ich habe mich wohl mehr als unverständlich ausgedrückt.
meine sorge ist eben der verpuffende freibetrag, den z.b. ein ehepaar mit solchen kifb hätte, ein "lediglich" zusammenlebendes" paar aber NICHT.
und im zuge der steuergerechtigkeit kann und will ich das nicht verstehen.
mir sind in der vergangenheit leider mehrmals bereits "falsche" veranlagungen der finanzämter zu augen gekommen, mit der eindeutigen begründung: "günstigerprüfung erfolgt. das ist nun die steuerlich beste situation." erst nach einspruch und mehrmaliger aufforderung die KiFB so zu veranlagen wie beantragt, kam dann doch noch "oh welch wunder" eine steuererstattung (obwohl dies ja gemäß FA nicht hätte sein dürfen).
da aufgrund solcher äusserst beunruhigenden sachverhalte das vertrauen in die einzelveranlagung gleich 0 geht, möchte ich zumindest nachprüfen, wie der tatsächlich günstigste sachverhalt ist, auch im hinblick darauf, dass bei einer einzelveranlagung freibeträge verschenkt werden.
vielleicht sollte die frage eher in die richtung gehen, was passiert mit dem tatsächlich verpuffenden freibetrag, der durch kinderfreibeträge entstehen kann?
mfg |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 16.März 2006 21:43 Titel: |
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Hallo,
nein, gar nicht falsch ausgedrückt, wir haben das schon verstanden.
Die geschilderten Erfahrungen in ettlichen Sonderfällen glaube ich nicht, sorry.
Bitte lesen Sie doch NOCH EINMAL , was ich schon oben schrub:
die Steuerfreibeträge kommen nur dann zur Anwendung, wenn sie zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld führen. Also nur dann, wenn die bezahlte Lohn-/Einkommensteuer höher ist als das erhaltene Kindergeld, KANN diese Günstigerprüfung überhaupt vorteilhaft sein.
Und über Steuergerechtigkeit will ich nicht diskutieren.
Gute Nacht
Cob |
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