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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 12.Feb 2003 9:33 Titel: Medikamente - außergewöhliche Belastungen ?? |
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+++ Kosten für Medikamente können steuerlich anerkannt werden +++
Medikamente, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind, werden von den
Krankenkassen in aller Regel nicht bezahlt. Bisher verweigerten sogar die
Finanzämter die steuerliche Anerkennung der oft hohen privaten Kosten für
die Betroffenen. Und das, obwohl gerade Patienten mit schweren Erkrankungen
wie Krebs, Aids oder Multipler Sklerose von neu entwickelten, modernen
Medikamenten sehr profitieren, die ihnen etwa während klinischer Studien
verabreicht werden, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens erforderlich
sind. Betroffene Patienten können jetzt hoffen - zumindest, was die
steuerliche Anerkennung der Medikamentenkosten angeht: ein bayerisches
Finanzamt hatte einer Frau die steuerliche Anrechnung von 13.000 Euro als
außergewöhnliche Belastung verweigert, die sie für ein in den USA bereits
zugelassenes Mittel zur Behandlung ihrer Multiplen Sklerose ausgegeben
hatte. Das Finanzgericht München verpflichtete die Finanzbeamten jedoch, den
Betrag steuermindernd anzurechnen. Das gelte deshalb, weil "die Wirksamkeit
des Medikaments nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich
gehalten werden durfte und das Medikament von den zuständigen Stellen nicht
als bedenklich eingestuft war" (EFG 2002, S. 404).
Quelle: Money-Times |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 12.Feb 2003 19:38 Titel: aufwendungen für medikamente sind immer steuerlich absetzbar |
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vorausgesetzt, sie wurden vom arzt verordnet.
nichts anderes steht auch im urteil des finanzgerichts münchen drin http://www.buchholz-kollegen.de/newsletter/Letter/newsletterRouter.asp?site=17052002.htm
grund der verweigerung durch das finanzamt war nur die etwas komische form der medikamentenrechnung:
| Zitat: |
| Die Kosten der Behandlung versuchte die Patientin dann steuerlich geltend zu machen. Dies verwehrte ihr das Finanzamt unter Hinweis auf die Quittung des Arztes. Darin heißt es, die 25.000 DM seien eine "Zuwendung für einen Forschungszuschuss in Verbindung mit einer Behandlung". |
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