Das Finanzamt darf auch bei dauerhaften Mietverlusten nicht fragen, ob der Hauseigentümer irgendwann einmal mit Überschüssen rechnen kann.
Mit diesem aktuellen Urteil weist der Bundesfinanzhof (BFH) die Beamten erneut in die Schranken, wenn es um Immobilien geht (Az.: IX R 35/05). Eine Einnahmekalkulation dürfen die Beamten weder anfordern noch anschließend auswerten. Bei einer dauerhaften Vermietung darf das Amt rote Zahlen nicht in Frage stellen. Im entschiedenen Fall wurde eine Wohnung ständig wechselnden Mietern überlassen, oft sogar ohne schriftlichen Vertrag. Die negativen Einkünfte beliefen sich jährlich auf rund 10 000 Euro, wegen laufender Kosten und Schuldzinsen.
Das Finanzamt erkannte die Beträge nicht an und wollte sie nicht mit anderen Einkünften verrechnen, weil die angeforderte Prognose keine baldigen Überschüsse versprach.
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