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Mindestgewinnbesteuerung

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Bernd M. Leimer
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2003
Beiträge: 46
Wohnort: ad libitum

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2004 12:37    Titel: Mindestgewinnbesteuerung Antworten mit Zitat

Schon wieder bestraft? Auch Investieren bestraft der Fiskus jetzt!

Noch im Jahr 2003 wurde eine „sogenannte“ Steuerreform beschlossen, diese soll Arbeitnehmern und Privatpersonen eine geringe Steuerentlastung bringen. Leider liegt der Spitzensteuersatz (inkl. allem) immer noch bei 49,7%. Der Steuertarif für Privatpersonen wurde um ca. 3% gesenkt.

Unternehmen mussten eine versteckte Steuererhöhung schlucken, der Subventionsabbau – den die Steuerreform mitbrachte.

Die Mindestbesteuerung

Zitat:
Mindestgewinnbesteuerung für Unternehmen

Ebenfalls mit großer Mehrheit hat der Bundestag eine Mindestgewinnbesteuerung für Unternehmen beschlossen. Firmen müssen künftig mindestens 40 Prozent ihres Gewinns versteuern. Die übrigen 60 Prozent können sie steuersparend gegen Verluste aus der Vorperiode verrechnen. Dabei wurde ein Sockelbetrag von 1 Mio. Euro vereinbart, bis zu dem unbegrenzt verrechnet werden kann.


Unternehmen die in der Vergangenheit kräftig investierten – oder nach oft schwieriger Sanierung den Turn-around schafften, sind mit der Mindestbesteuerung schwer betroffen.

Beispiel:
Die Mindestbestuerung sieht vor, dass nach Abzug des Sockelbetrages (1 Mio) – mind. 40% des Gewinnes im Jahr zu versteuern sind. Die restlichen 60% können mit den Vorjahresverlusten verrechnet werden.

Herr M. mit seinem Unternehmen „habsgeschafft-GmbH“ hat in den vergangen 3 Jahren riesig investiert. Bis zum Jahr 2003 ist ein Verlustvortrag von 20 Mio aufgelaufen. Durch neue Geschäftsabschlüsse im Jahr 2004 – wird ein Gewinn von 22 Mio entstehen.

Durch die Neuregelung der Mindestbesteuerung kann eine Mio. (Sockelbetrag) vom Verlustvortrag aus 2003 verrechnet werden. Die restlichen 21 Mio unterliegen jetzt zu 40% der Mindestbesteuerung. ( 40% aus 21 Mio = 8,4 Mio – steuerpflichtiges Einkommen)

8,4 Mio steuerpflichtiges Einkommen = 3,36 Mio Euro Steuer
(25% Körperschafts- / 13,5% Gewerbesteuer / 1,5% Solizuschlag)

Die übrigen 12,6 Mio (60% des Gewinn – aus 21 Mio) können mit dem Verlustvortag aus 2003 verrechnet werden.

Eine traurige Bilanz für 2004:
Herr M. mit seinem Unternehmen „habsgeschafft-GmbH“ hat in den 3 Jahren 20 Mio investiert, durch den Auftrag in Höhe von 22 Mio – insgesamt 2 Mio Gewinn gemacht.
Die Steuerlast liegt aber bei = 3,36 Mio Euro Steuern
Das geht über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens hinaus.

Gerechtfertigt durch den riesigen Geldbedarf des Staates!
Nein – dafür gibt es keine Rechtfertigung
(auch wenn dieses Jahr die Erde 366 Tage für das umrunden der Sonne braucht)
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