| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 8.Dez 2004 16:07 Titel: Mit 157 % Steuerlast schaffen wir keine Investionen |
|
|
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist wohl eine der undurchsichtigsten Steuern in dieser Republik - und führt in Einzelfällen dazu, daß eine Steuerlast von mehr als 100 % zu Stande kommt.
Die GewSt wird nach folgender Formel berechnet:
GewSt = ((Hebesatz x Meßzahl)/((100 + (Hebesatz x Meßzahl))) x Gewerbeertrag
Für die meisten Ruhrgebietsstädte und bspw. München beträgt der Hebesatz 490 %, daraus ergibt sich folgende Formel:
GewSt = ((490 x 0,05) / (100 + (490 x 0,05)))=0,196787149 x Gewerbeertrag also knapp 20 % GewSt
Dummerweise ist bei der Gewerbeertragsberechnung nicht der für die Körperschaftssteuer maßgebliche Betrag entscheidend sondern er wird um Zurechnungen und Abzüge ergänzt. So werden beispielsweise 50% der Zinszahlungen mal einfach - obwohl Kosten - als Ertrag angesehen.
Bei folgendem Beispiel führt es dazu, daß die GewSt-Last lächerliche 157 % des Gewerbeertrages beträgt.
Mieteinnahmen: 400.000 €
AfA: 60.000 €
Zinszahlungen: 280.000 €
Reparaturen: 40.000 €
_____________________
Gewerbeertrag: 20.000 € (nach Körperschaftsteuerlicher Berechnung)
Für die Berechnung der GewSt gilt:
20.000 €
140.000 € (50 % der Schuldzinsen)
________
160.000 € Meßbetrag
160.000 € x 0,19678714 = 31.485,94 € = 157,43 % des Gewerbeertrages.
Wie bitte schön soll diese Steuer aufgebracht werden, ohne das Substanz veräußert wird?
Wie soll es bei einer höheren Steuerlast als Ertrag jeweils zu einer Tilgung der Darlehen kommen?
Glück auf - der Pott kocht (und bald auch über) |
|
| Nach oben |
|

|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 9.Dez 2004 18:56 Titel: |
|
|
| Zitat: |
| Wie bitte schön soll diese Steuer aufgebracht werden, ohne das Substanz veräußert wird? |
wo ist da bitte das problem? gewerbesteuer wird bei einkünften aus gewerbebetrieb verlangt, aber nicht bei einkünften aus vermietung und verpachtung. |
|
| Nach oben |
|
|
mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
|
Verfasst am: 9.Dez 2004 22:39 Titel: |
|
|
| stimmt nur tw. - wenn die Vermietung und Verpachtung sowie der Ankauf und Verkauf von Immobilien gewerblich betrieben wird (und dazu dummerweise noch einziger Unternehmenszweck) dann schlägt die Gewerbesteuer zu. |
|
| Nach oben |
|
|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 11.Dez 2004 13:09 Titel: milchmädchenrechnung: |
|
|
bei einer normalafa von 60.000 € (2 % der anschaffungs-/herstellungskosten) hat dein vermietungsobjekt mal 3.000.000 (ohne grund- und bodenanteil) gekostet. wenn du dich für degressive afa entschieden hast, entsprechend weniger.
wenn du hierfür trotz erstklassiger sicherheiten einen kredit brauchst, der dich 280.000 jährlich zinsen kostet (effektiver zinssatz: 9,33 % bei darlehensaufnahme von 3.000.000 oder höherer zinssatz bei entsprechend geringerer darlehensaufnahme), dann ist dein unternehmen von vornherein zum scheitern verurteilt. da braucht es nicht auch noch die gewerbesteuer dazu.
bei 10 €/m² monatsmiete je vermietbarer fläche würde das bedeuten, dass du bei einer erzielbaren jahresmiete von 400.000 € ein gebäude mit 3.333 m² nutzfläche hingestellt hast. wenn die erzielbare miete weniger ist, ist dein gebäude noch größer. und das schaffst du mit 3 mio € herstellungskosten?
glückwunsch, dass du überhaupt einen kredit bekommen hast! bei meiner bank wärst du mit deiner aufgestellten berechnung und deinem gejammer über gewerbesteuer nicht kreditwürdig. |
|
| Nach oben |
|
|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 12.Dez 2004 13:54 Titel: ergänzung: |
|
|
bei einem gewerblichen umsatz von 400.000 € jährlich bist du buchführungspflichtig! http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p141.html
und deshalb darfst du keine 4/3-rechnung machen, sondern musst eine bilanz aufstellen, in die auch rückstellungen für eine bilanz und die gewerbesteuer reingehören! das mindert schon mal deinen gewerbesteuerertrag!
diesen musst du außerdem vermindern http://www.steuernetz.de/gesetze/gewstg04/p9.html um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, falls dein unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), errichten und veräußern, oder um 1,2 % des einheitswertes der grundstücke, die dein betrieb nutzt.
und dann bleibt von deinem gewerbeertrag zur berechnung der gewerbesteuer nichts mehr übrig!
beim erhalt des gewerbesteuermessbescheides solltest du übrigens darauf achten, dass dieser vorläufig ist hinsichtlich der noch vom bundesverfassungsgericht festzustellenden frage der verfassungswidrigkeit der gewerbesteuer! http://www.iww.de/templates/print.php?ID=1600 |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |