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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 10.März 2007 6:45 Titel: Mittelständler sollten Rechtsform überdenken |
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Mit der geplanten Steuerreform kommen zahlreiche Änderungen auf mittelständische Unternehmen zu. Auch die Rechtsform dürfte auf den Prüfstand kommen. Denn während heute häufig die Personengesellschaft günstig ist, wird einer Handelsblatt-Untersuchung zufolge künftig eine andere Form an Bedeutung gewinnen.
Die von der Bundesregierung geplante Steuerreform dürfte zahlreiche deutsche Personengesellschaften in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft drängen. Das gelte vor allem für große und ertragsstarke Unternehmen, so das Ergebnis des Handelsblatt-Steuerreformchecks, den die Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt haben.
Die Unternehmensteuerreform soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Kern ist die Senkung von Körperschaft- und Gewerbesteuer unter die Marke von insgesamt 30 Prozent. Damit soll Deutschland für internationale Investoren attraktiver werden; die Anreize für Konzerne, Gewinne ins Ausland zu verlagern, sollen sinken.
Für Personenunternehmen, die selbst nicht steuerpflichtig sind, wird ein neuer Thesaurierungstarif eingeführt. Im Unternehmen investierte Gewinne werden den Plänen zufolge zunächst mit 29,8 Prozent (inkl. Soli) besteuert.
Werden diese Gewinne später ausgeschüttet, müssen sie nachversteuert werden. Unter anderen dazu wird eine Abgeltungsteuer für alle Kapitaleinkünfte, also auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne eingeführt. Gewinne, die nicht thesauriert werden, müssen von den Unternehmern hingegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – wegen Reichensteuer und Soli also maximal mit 47,5 Prozent.
Kleinstunternehmen mit einem Betriebsvermögen von weniger als 205 000 Euro können mit dem neuen Investitionsabzugsbetrag ihren Gewinn mindern.
„Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist heute weder rechtsform- noch finanzierungsneutral“, sagt PwC-Vorstand Dieter Endres. Daran werde die Reform grundsätzlich wenig ändern. Allerdings könnte für viele Unternehmen künftig das Pendel in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen. Während heute die Personengesellschaft häufig günstiger sei, werde künftig vielfach die Kapitalgesellschaft vorteilhaft sein. Für kleinere Unternehmen bleibt dagegen die Personengesellschaft attraktiver, die unter anderem von der verbesserten Anrechnung der Gewerbesteuer profitieren.
„Verantwortlich für die Ungleichbehandlung verschiedener Rechtsformen ist auch die geplante Abgeltungsteuer“, sagt ZEW-Experte Christoph Spengel. Sie begünstige Kapitalgesellschaften. Anteilseigner, die ihrem Unternehmen einen Kredit geben, müssen die empfangenen Zinsen lediglich mit dem geringen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent (inkl. Soli: 26,375 Prozent) versteuern. Die Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung würden mit der Reform gelockert. Personenunternehmen hätten dagegen nicht die Möglichkeit, ihre Belastung durch Verträge mit ihren Gesellschaftern zu beeinflussen.
Das Zusammenspiel von Abgeltungsteuer und Theasaurierungsrücklage ist nach Ansicht der Experten alles andere als optimal. „Die Thesaurierungsrücklage lohnt sich allenfalls bei sehr hohen Gewinnen und sehr langen Thesaurierungsdauern“, betont PwC-Berater Endres. Doch selbst dann könne eine normale Besteuerung günstiger sein, weil außerhalb des Unternehmens angelegtes Kapital wegen der Abgeltungsteuer deutlich günstiger besteuert wird, als innerhalb des Unternehmens. „Die Abgeltungsteuer setzt also den Anreiz, den Unternehmen Kapital zu entziehen. Das läuft dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung zu stärken, zuwider.“
Das vom ZEW entwickelte typische Modellunternehmen, mit dem die Auswirkungen aller Rechtsänderungen auf die effektive Belastung gemessen werden können, bestätigt den Trend: Heute müssen die Gesellschafter einer Personengesellschaft rund zwölf Prozent weniger Steuern zahlen, als die einer vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Die Steuerreform senkt die Belastung der Kapitalgesellschaft deutlich, während die der Personengesellschaft leicht steigt. Dies hat unter dem Strich zur Folge, dass letztendlich die Kapitalgesellschaft zur vorteilhafteren Rechtsform wird. Die Belastung der Aktionäre ist zwei Prozent geringer, als die der Gesellschafter einer vergleichbar großen, ertragsstarken Personengesellschaft. Lediglich für kleinere Unternehmen bleibe die Personengesellschaft attraktiver.
Der Handwerksverband warnt derweil vor einer Mittelstandslücke. „Rund 88 Prozent der Personenunternehmen würden durch die Reform nicht ent-, sondern belastet“, sagt ZdH-Steuerexperte Matthias Lefarth. Von der Thesaurierungsrücklage würden allenfalls zwei Prozent der Betriebe profitieren, die Ansparabschreibungen könnten weitere zehn Prozent nutzen. Alle anderen Personenunternehmen müssten die Entlastung der Konzerne über schlechtere Abschreibungsbedingungen finanzieren.
Quelle:HB |
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