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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 4.Sep 2005 9:46 Titel: Mix mit Steuereffekt - Vermieter und Mieter im gleichen Haus |
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ftd
Mix mit Steuereffekt
Wer auf Kredit ein Gebäude kauft, das er zum Teil selbst bewohnt und zum Teil vermietet, kann die Zinsen für den vermieteten Teil als Werbungskosten absetzen. Ist aber die Zuordnung der Kreditmittel zum vermieteten Teil nicht eindeutig, meldet sich das Finanzamt.
E Beispiel Ein Ehepaar erwarb ein Wohn- und Praxisgebäude für rund 230 000 Euro. Laut Kaufvertrag nutzten die Käufer das Haus zu 60 Prozent zu eigenen Wohnzwecken, 40 Prozent wurden an eine Arztpraxis vermietet. Das Ehepaar nahm zur Finanzierung mehrere Kredite auf. Einer davon belief sich auf 105 000 Euro und wurde zur Finanzierung der Praxisräume eingesetzt. Die Anschaffungskosten dieses Gebäudesteils betrugen aber nur 92 000 Euro.
E Kontroverse Das Ehepaar machte die Zinsen für den 105 000-Euro-Kredit voll als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt rechnete anders: Es akzeptierte entsprechend der Flächenaufteilung des Hauses nur 40 Prozent der Zinsen. Da das Darlehen die Anschaffungskosten der Praxisräume übersteige, müsse es auch der Finanzierung von Teilen der Wohnung gedient haben, argumentierten die Beamten. Der Bundesfinanzhof (BFH) rechnete nach. In ihrem Urteil (IX R 58/03) befanden die Richter, dass die mangelnde Übereinstimmung von Darlehenssumme und Anschaffungskosten allein nicht dazu führen dürfe, den Zinsabzug derart radikal zu beschneiden. Wenn das Ehepaar aus dem Darlehen die Anschaffungskosten für die Praxisräume tatsächlich gesondert bezahlt hat, sind die Zinsen für diesen Teil Werbungskosten, befanden die Richter.
E Fazit Werden bei der Finanzierung gemischt genutzter Gebäude die anteiligen Kaufpreise mit Krediten in maßgeschneiderter Höhe beglichen, gibt es kaum Probleme. Kommt es zu Abweichungen, hilft nur eine nachvollziehbare Zuordnung der Kredite.
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