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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3688
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Verfasst am: 9.Aug 2006 6:49 Titel: Monopol der Steuerberatung vor dem Fall? |
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Referentenentwurf zur 8. Änderung des StBerG
Pressemitteilung von: BVBC
Der Trend zur Liberalisierung von Märkten setzt sich auch in der Steuerberatungsbranche fort. Der am 3.8. veröffentlichte Referentenentwurf zur 8. Änderung des Steuerberatungsgesetzes sieht eine Neuordnung von Befugnisregeln im Rechnungswesen vor. Zukünftig soll die Einrichtung der Buchführung sowie die Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen ausgenommen sein. Treten die Änderungen in Kraft, fällt das Monopol der Steuerberatung: Berufsgruppen wie selbstständige Bilanzbuchhalter können ein breiteres Leistungsspektrum anbieten.
„Die geplante Liberalisierung ist ein längst überfälliger Schritt“, betont Nadja Hügle-Ginster, Beiratsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). „Angesichts des hohen Ausbildungsniveaus von Bilanzbuchhaltern lassen sich viele Befugnisregeln nicht mehr rechtfertigen. Sie entsprechen auch nicht der Geschäftswirklichkeit und verursachen unnötigen Mehraufwand für die Unternehmen.“ In der Neuordnung sieht der BVBC nicht nur einen deutlichen Innovationsschub für die gesamte Branche, sondern hohe Potenziale für den breiten Mittelstand.
Die mittlerweile rund 100.000 Bilanzbuchhalter in Deutschland, von denen etwa 25.000 haupt- oder nebenberuflich selbständig tätig sind, werden in ihrer Berufsausübung durch das geltende Steuerberatungsgesetz behindert. Obwohl es eine wachsende Marktnachfrage nach ihren Leistungen gibt, sind viele Bilanzbuchhalter mit Formulierungen wie „Büroservice“ zu einer intransparenten Außendarstellung gezwungen. „Die bisherigen Befugnisregelungen dienen lediglich der Marktabschottung der Steuerberater. Ohne eine Neuordnung der Befugnisse für selbständige Bilanzbuchhalter wird die Wirtschaft dauerhaft auf qualifizierte Dienstleister verzichten müssen“, resümiert Nadja Hügle-Ginster.
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Von neuen Befugnisregeln profitieren
Ungenutzte Potenziale in der betrieblichen Praxis unterstreichen die Dringlichkeit einer Neuregelung. Der BVBC (www.bvbc.de) zeigt auf, welche Vorteile eine Neuordnung von Befugnisregeln der breiten Wirtschaft bringen kann.
1. Hohe Servicequalität: Von einem wachsenden Wettbewerb auf der Basis hoher Qualifikationsstandards kann der Mittelstand nur profitieren. Die Nachfrage nach in sich abgeschlossenen Dienstleistungen wie Vor-Ort-Service oder Interim-Management ist groß.
2. Effiziente Abläufe: Das flexible Zusammenspiel von internen und externen Ressourcen eröffnet hohe Zeitvorteile. Firmeneigene Kenntnisse etwa im Debitorenmanagement können gezielt und effizient in die Buchhaltung einfließen.
3. Maximale Transparenz: Umfassende Auswertungen können auf Wunsch fortlaufend und per Knopfdruck erfolgen. Die Kontrolle des wirtschaftlichen Handelns wird erleichtert und Gegenmaßnahmen können sofort ergriffen werden. |
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