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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2414
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Verfasst am: 4.Aug 2006 10:47 Titel: Monster der Steuerbürokratie |
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Es ist ja gut und schön, dass sich unsere Politiker darum bemühen, Betrügereien und Korruption den Garaus zu machen. Deshalb wurde das Münchener Ifo-Institut damit beauftragt, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, der den Umsatzsteuerbetrug eindämmen soll. Das Konzept liegt nun vor: Wenn die Banken die Umsatzsteuer direkt an den Fiskus überweisen würden, dann könnten die Finanzämter jährlich bis zu 17 Milliarden Euro mehr einnehmen. So hoch wird der Verlust durch organisierte Kriminalität und zahlungsunfähige Unternehmen eingeschätzt.
Das vorgeschlagene Quellensteuerverfahren wäre sogar EU-rechtskonform, allerdings würde dies einen kompletten Systemwechsel bedeuten. Denn der Käufer müsste die Umsatzsteuer nicht mehr an den Verkäufer, sondern direkt an den Fiskus zahlen. Das bedeutet für die Banken: Sie müssten ein umsatzsteuerbezogenes Überweisungsverfahren einführen. Das neue daran sind zwei Betragsfelder pro Überweisung: Eines für den Nettobetrag des Kaufpreises und eines für die Quellensteuer. Die Empfängerbank schreibt dem Verkäufer den Nettobetrag gut und das Finanzamt bekommt die Steuer direkt überwiesen.
Da stellt sich die Frage, welche Kosten mit der Einführung eines solchen Systems auf die Banken und welche Mühen auf die Bankkunden zukommen. Dass die Banken das nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern Ihre Kunden damit belasten werden, ist doch klar. Außerdem würde sich der Fiskus nicht zur zusätzlicher Liquidität erfreuen, sondern auch sämtliche Zinsvorteile aus den neuen Einnahmen erzielen. Denn wenn Unternehmer bisher ihre Umsatzsteuersteuer monats- oder quartalsweise zahlen, können sie dieses Geld innerhalb der drei Monate auf einem Tagesgeldkonto anlegen und sich daraus zumindest einen kleinen Zinsgewinn sichern. Es bleibt abzuwarten, ob die Quellensteuer wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Für Sie bedeutet es im Zweifel Mehrkosten, denen Sie kaum entziehen können. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 220 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 8.Aug 2006 12:33 Titel: |
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Ich bezweifle jeglichen Nutzen für die Finanzämter.
Es könnten nur Zahlungen per Überweisung erfaßt werden, die Milliardenumsätze an den Kassen des Einzelhandels jedoch nicht.
Wie sollen denn Lastschriften (Einzugsermächtigungen) behandelt werden?
Was passiert, wenn die Nettozahlung an den Lieferanten noch ausgeführt werden kann, die Zahlung an das FA aber mangels Kontendeckung nicht mehr?
Wie werden die ganzen falsch ausgefüllten Überweisungen korrigiert?
Das deutsche Steuerrecht ist heute schon so kompliziert, daß so mancher Steuerberater nicht mehr mitkommt - wie geht es dann den "Normalbürgern" ohne kaufmännische Grundkenntnisse?
Wie will die Bank einen richtig oder falsch ausgefüllten Beleg erkennen, wenn z.B. eine Rechnung ohne USt. oder mit mehreren Steuersätzen bezahlt wird?
Die Fehlerquoten wären sicher enorm hoch und der Mehraufwand das zu korrigieren würde jeglichen Nutzen aufzehren.
Und der überwiegende Teil der Steuerhinterziehung läuft sowieso bei Bargeldgeschäften. Denn auch heute gilt schon: Wo ein Stück Papier existiert, wird es auch jemand (z.B. ein Steuerprüfer) finden.
Wenn man wirklich sparen will, dann mit Subventionsabbau.
Wo es keine Subventionen gibt, gibt es auch keinen Subventionsbetrug.
Oder warum wird der Tabakanbau in Deutschland subventioniert, wenn gleichzeitig über weitgehende Rauchverbote "nachgedacht" wird? |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 310 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 8.Aug 2006 14:04 Titel: |
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Ich verstehe es einfach nicht! Bin ich zu blöd? Übersehe ich was?
Warum streicht man nicht unter umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen grundsätzlich die USt?
Wer keine Rechnung mit USt bekommt, kann auch nicht bescheissen.
Der USt-Betrug resultiert doch nur daraus, dass einer eine Rechnung mit Vorsteuerausweis bekommt, sich die Vorsteuer holt und der Rechnungsaussteller die erhaltene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt bezahlt.
Ob ich nun als Unternehmer an meinen Lieferanten 16 % USt bezahle und sie mir vom FA wiederhole oder nicht bezahle und nix zurückbekomme, ist doch egal. Zweiteres sogar auch noch weniger Bürokratie.
Cob |
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