Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 veröffentlicht. Das Schreiben enthält außerdem detaillierte Ausfüllhinweise für die elektronische und Besondere Lohnsteuerbescheinigung.
Arbeitgeber müssen der Finanzverwaltung gemäß § 41b Abs.1 S.2 EStG grundsätzlich bis zum 28.2. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln. Eine Ausnahme gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten im Sinn von § 8a SGB IV beschäftigen. Diese können an Stelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine entsprechende manuelle Lohnsteuerbescheinigung („Besondere Lohnsteuerbescheinigung“) erteilen.
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