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Nachfragen besser als Nachsehen

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2005 10:51    Titel: Nachfragen besser als Nachsehen Antworten mit Zitat

Handelsblatt

Nachfragen besser als Nachsehen

Bei einigen Direktversicherungen besteuert der Fiskus Altverträge automatisch neu - Sparer müssen bis 30. Juni widersprechen. Es ist immer wieder ein Stück Arbeit, sich in die Windungen der steuerlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte einzuarbeiten.

So haben Sparer im vergangenen Jahr gelernt, dass es sich lohnt, noch rasch eine Direktversicherung über den Betrieb abzuschließen. Damit konnten sie sich vor Januar 2005 noch Steuervorteile nach altem Recht sichern. Jetzt herrscht erneut Verwirrung: Wer sich nicht bald wehrt, dessen Direktversicherung könnte doch noch nach dem meist ungünstigeren neuen Recht versteuert werden, melden die Zeitungen.

Gemach, gemach. So dramatisch, wie es sich hier und da liest, ist es nicht: Die meisten Verträge sind nicht betroffen. Dennoch sollten Sparer noch einmal einen Blick in ihre Dokumente werfen. In einigen Fällen muss der Versicherte jetzt tatsächlich handeln, wenn er sich alte Steuervorteile sichern will.

Für alle, welche die viel verzweigten deutschen Wege zur höheren Rente nicht stets gegenwärtig haben: Die Direktversicherung funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung, wird aber über den Arbeitgeber abgeschlossen. Die Firma führt einen Teil des Mitarbeiter-Gehalts und häufig auch eigene Zuschüsse an den Versicherer ab.

Die Direktversicherung war bis 2004 mit großzügigen Steuergeschenken versehen. Der Sparer zahlt bei der Besteuerung nach altem Muster nämlich nur einen ermäßigten Einkommenssteuersatz von 20 Prozent auf die Beiträge (Pauschalbesteuerung). Die Kapitalerträge sind beim Eintritt ins Rentenalter steuerfrei. Sollte sich der Sparer jedoch die angesparte Summe als Rente ausbezahlen lassen, werden davon nur 18 Prozent versteuert. Der doppelte Steuervorteil nach der alten Regelung bringt vor allem den Besserverdienenden mit höherem Grenzsteuersatz Renditen um die sieben Prozent, sagen Experten.

Die alten Vorteile gelten für alle bis 2004 abgeschlossenen Verträge. Direktversicherungen, die erst 2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel weniger lukrativ. Zwar sind die vom Gehalt abgezweigten Beträge steuerfrei, das dicke Ende kommt aber mit dem Renteneintritt. Dann werden die Renteneinkünfte voll versteuert. Sollte der Versicherte sich das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, dann ist sogar der gesamte ausgezahlte Betrag voll einkommenssteuerpflichtig. "Bei den höheren Einkommen ist die Pauschalbesteuerung fast immer günstiger", sagt Andrea Zimmermann von der Gothaer Leben.

Der Gesetzgeber will allerdings die neue, nachgelagerte Besteuerung möglichst flächendeckend einführen. Deshalb sieht das neue Alterseinkünftegesetz vor, dass Direktversicherungen nach dem neuen System besteuert werden, sofern der Sparer bis 30. 6. 2005 keinen Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn die Verträge so gestaltet sind, dass sie auch in das Schema einer Direktversicherung nach den neuen Steuergesetzen passen. Danach müsste vereinbart worden sein, dass die Leistung als Rente ausbezahlt wird und dass die angesparte Summe nur beschränkt vererbbar ist. Für die meisten alten Verträge trifft das gar nicht zu. Bei Gerling etwa sind von 200 000 Direktversicherungen allenfalls 2 000 betroffen.

Meist schreiben die Versicherer Kunden mit entprechenden Verträgen an und schicken ein Formular, wonach der Arbeitnehmer auf die Besteuerung nach den neuen Regeln verzichtet. Das Papier schickt der Sparer unterschrieben seiner Firma, eine Kopie geht an den Versicherer. Wer weder vom Arbeitgeber noch vom Versicherer etwas gehört hat, ist wahrscheinlich nicht betroffen. Er sollte sich dennoch beim Arbeitgeber oder beim Versicherer vergewissern. Sicher ist sicher.

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