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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 22.Aug 2003 12:22 Titel: Nachweispflicht beim Finanzamt |
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Nachweispflicht beim Finanzamt
Ein nicht angekommener Steuerbescheid verjährt!
Verschickt das FA einen Steuerbescheid erst kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist, kann es damit den Eintritt der Verjährung verhindern. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist zugeht.
Anders sieht es aus, wenn der abgesandte Bescheid nicht beim Steuerzahler ankommt: Dann tritt die Verjährung ein. Das hat jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) in München entschieden.
Bisher konnte der Fiskus dei Verjährung verhindern, indem er den gleichen Bescheid nach Eintritt der Verjährung ein zweites Mal mit identischem Inhalt zuschickte.
Das geht nach dem Urteil nicht mehr.
Das Finanzamtmuss nachweisen, dass es den Bescheid vor Ablauf der Verjährung auf den Weg gebracht hat, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde.
Liegt ein solches Dokument nicht vor, hat der Empfänger leichtes Spiel:
Wenn er sich erst auf die Mahnung des Finanzamtes hin meldet und behauptet, keinen Bescheid bekommen zu haben, muss er die Steuer nicht zahlen!
Euer xxxx |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 25.Aug 2003 20:29 Titel: |
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| ..man wird sehen inwieweit dieses Urteil den Amtshochmut zu Fall bringt. |
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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 2.Sep 2003 6:53 Titel: |
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So ist es - das gute an Verspätungen...
Auch der Fiskus muss Fristen beachten:
So kann der Anspruch auf Steuerzahlung verjähren, wenn der Bescheid dem Steuerpflichtigen erst nach der Festsetzungsfrist zugeht. Dann kann ein Steuerbescheid nämlich nicht mehr geändert werden. Damit entschieden die zuständigen Richter des Bundesfinanzhofes in München zu gunsten eines Steuerzahlers.
Az. Gr S 2/01
Dieser hatte angegeben, einen Bescheid , den das Finanzamt ihm kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist per einfachen Brief zugeschickt hatte, nicht mehr fristgerecht erhalten zu haben. Tipp des obersten deutschen Richter in Steuersachen an das Finanzamt:
Droht der Ablauf der Frist, ist die Zustellung des Steuerbescheids mit einer Postzustellungsurkunde die bessere Lösung als das Verschicken auf dem normalen Postweg.
Sie finden diese Entscheidung auf der Seite: Pressemitteilungen - http://www.bundesfinanzhof.de/www/indexp1.html
Weitere nützliche Entscheidungen: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html |
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