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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 24.Aug 2006 17:17 Titel: Nachzahlung aufgrund von Formfehlern in der Steuererklärung |
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Um Nachzahlungen aufgrund von Formfehlern in der Steuererklärung zu vermeiden, gilt es die Buchführung sorgfältig zu führen. Unternehmer sollten die Möglichkeit der Schlussbesprechung mit dem Finanzamt nutzen und auf einige Punkte achten - hier ein Überblick.
Post vom Finanzamt birgt selten Erfreuliches. Das weiß mittlerweile auch der Hamburger Makler Frank M. Einige Wochen, nachdem die Fahnder vom Fiskus seine Firma überprüft hatten, flatterte ihm ein geänderter Steuerbescheid ins Haus. Sein Inhalt, grob vereinfacht: Bitte zahlen Sie 23.000 Euro nach. Die Prüfer hatten diverse Belege für Bewirtungen, Geschenke und Reisen nicht anerkannt, akzeptierten das Fahrtenbuch nicht und strichen gleich noch die Ansparabschreibung.
Aus Sicht des Fiskus hatte Frank M. seine Bücher zu schludrig geführt. Hinweise auf Formfehler hatte der Makler nicht ernst genommen, auf die Schlussbesprechung im Finanzamt großzügig verzichtet.
Auch der Einspruch des Maklers gegen den Bescheid erwies sich als Flop. Denn Buchungen und Aufzeichnungen sind "zeitgerecht" vorzunehmen, schreibt die Abgabenordnung vor. Und inzwischen war die Frist dafür längst verstrichen. Wer seine Bücher gleich ordentlich führt, kann diesen Ärger vermeiden - und dem Besuch des Fiskus gelassen entgegensehen.
Geschäftlich Schlemmen
Kleine Geschenke
Hin und weg
Wer rechtzeitig schreibt, der bleibt
Korrekt abrechnen
Mit dem Fiskus sparen
Besser fahren |
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