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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 29.Jan 2005 7:28 Titel: Nebenjob zum Steuernsparen ??? |
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Der Fiskus muss verlustbringende Nebentätigkeiten, mit denen jemand seine Steuerlast für seinen Hauptberuf drücken will, nicht anerkennen. So entschied jetzt das Finanzgericht Münster in einem Urteil gegen einen niedergelassenen Arzt, der zudem beachtliche Einkünfte als Vermieter und Kapitalanleger erzielte.
Dagegen setzte er Verluste aus seiner Tätigkeit als "Verleger". In dieser Eigenschaft beschäftige er aber nur einen Autor und beschränkte sich auf bloß ein Marktsegment, Reisebücher über die Südsee.
Die Steuerbeamten erkannten die Verluste von 200.000 Euro nach drei Jahren nicht mehr an. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied. Anfangsverluste konnte der Arzt zunächst absetzen, da er die Absicht hatte, sein Verlagsgeschäft auszuweiten. Da er sich aber nur auf einen Autor und ein Marktsegment beschränkte, liegt bloß eine "Liebhaberei" vor, die steuerlich unbeachtlich sei (Az.: 11 K ! 1638/02 E). |
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