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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6413
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Verfasst am: 28.Feb 2007 10:53 Titel: Neue Fachberater-Bezeichnungen für Steuerberater |
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Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat am 19.2.2007 über die neuen Fachberater-Bezeichnungen für Steuerberater informiert. Hintergrund ist eine vom Vorstand des DStV am 5.12.2006 beschlossene Richtlinie zur Anerkennung von Fachberatern. Hiernach kann Steuerberatern beim Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf bestimmten Spezialgebieten die Bezeichnung "Fachberater (DStV)" verliehen werden.
Die Richtlinie sieht folgende sieben Fachberater-Bezeichnungen vor:
Fachberater/-in für Rating (DStV)
Fachberater/-in für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)
Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung (DStV)
Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)
Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV)
Fachberater/-in für Mediation (DStV)
Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV)
Voraussetzung der Verleihung der Fachberater-Bezeichnungen ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch den Besuch eines Fachlehrgangs, der sich über mindestens 120 Zeitstunden erstrecken muss, und die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Klausuren. Die praktischen Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet müssen entweder durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Steuerberater und die Bearbeitung von mindestens zwei Fällen aus dem Spezialgebiet oder durch die Bearbeitung von fünf einschlägigen Fällen nachgewiesen werden.
Im Übrigen gilt, dass von einer Person höchstens zwei Fachberater-Bezeichnungen geführt werden dürfen und sich die Fachberater jährlich fortbilden müssen. Insoweit ist der Besuch von mindestens einer einschlägigen Fortbildungsveranstaltung pro Jahr im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden vorgeschrieben.
Auf den Webseiten des DStV sind umfangreiche Informationen zum Thema veröffentlicht. |
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