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Neue Rentensteuer trifft Selbstständige

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 16.Apr 2005 12:03    Titel: Neue Rentensteuer trifft Selbstständige Antworten mit Zitat

ftd.de; 14.04.2005

Neue Rentensteuer trifft Selbstständige

Bundesregierung verfehlt Ziel ihrer Reform · Abschluss von privaten Lebens- und Rentenversicherungen wird bestraft. Die Neuregelung der Rentenbesteuerung ist für viele Selbstständige ein Verlustgeschäft, obwohl die Bundesregierung das Gegenteil versprochen hatte.

Besonders hart trifft das seit Jahresbeginn geltende Alterseinkünftegesetz Unternehmer und Freiberufler, die bisher ausschließlich privat für ihr Alter vorsorgen und die für diesen Zweck zum Beispiel private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen abgeschlossen haben.

Zunächst profitieren sie nicht von der Reform, weil sie nicht in die jetzt besonders geförderten Arten der Altersvorsorge einzahlen, etwa in die gesetzliche Rentenversicherung oder in gleichgestellte berufsständische Versorgungswerke. Ab 2010 verringert sich sogar der Betrag, den sie für Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen dürfen. So darf ein allein stehender Gewerbetreibender, der ausschließlich privat vorsorgt, nach der alten und bis 2010 weiter geltenden Regelung jährlich insgesamt bis zu 5069 Euro Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Dieser Betrag wird bis 2019 auf weniger als die Hälfte abgeschmolzen.

Das liegt daran, dass der so genannte Vorwegabzug von 2010 bis 2019 auf knapp ein Zehntel seines heutigen Wertes gekürzt wird (siehe Tabelle). Der Vorwegabzug umfasst aber im Fall eines privat vorsorgenden Selbstständigen den größten Teil der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Unter dem Strich muss der Steuerzahler ab 2019 mit lediglich 2400 Euro abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen leben. Dieses Ergebnis ist umso erstaunlicher, als das Alterseinkünftegesetz ursprünglich ganz gezielt auch die Vorsorge Selbstständiger steuerlich erleichtern sollte. Das tut es aber nur teilweise, zum Beispiel für Selbstständige, die in ein förderfähiges Versorgungswerk einzahlen (Ärzte, Anwälte), oder die es sich leisten können, zusätzlich eine steuerlich geförderte Basis-Rente abzuschließen. "Viele kleine Gewerbetreibende haben nichts von der Neuregelung. In absehbarer Zeit stehen sie sogar schlechter da als vorher, und das ergibt volkswirtschaftlich keinen Sinn", bemängelt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin/Brandenburg.

Das Alterseinkünftegesetz sorgt seit dem 1. Januar 2005 für einen Systemwechsel bei der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen, Renten und anderen Alterseinkünften. Die wichtigsten Veränderungen sind dabei die schrittweise Steuerbefreiung von Vorsorgeaufwendungen und die zunehmende Steuerbelastung von Renten. Der langfristige Umstellungsprozess läuft bis 2040. Dann werden die Renten voll steuerpflichtig sein. Vorsorgeaufwendungen bleiben ab 2025 im Rahmen eines Höchstbetrags von 20 000 Euro steuerfrei.

Die Regierung präsentierte das Gesetz als ?Steuersenkungsprogramm? und veranschlagte Steuerausfälle für den Fiskus in Milliardenhöhe. Finanzminister Hans Eichel sagte seinerzeit: "Die Steuerlast für Erwerbstätige sinkt und das Nettoeinkommen steigt." Dass die Wirklichkeit anders aussieht, war den Verantwortlichen aber bereits bei der Formulierung des Gesetzes klar, denn sie nahmen eine Übergangsregelung auf.

Die sieht vor, dass das Finanzamt bis 2019 prüfen muss, wie sich die Neuregelung für den Steuerzahler konkret auswirkt. Wenn er unter dem Strich weniger Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen absetzen darf als vorher, gilt die alte Regelung für ihn weiter. Diese so genannte Günstigerprüfung hilft mehreren Gruppen von Erwerbstätigen, wenigstens in nächster Zeit nichts einzubüßen, zum Beispiel Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Bruttolöhnen.

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