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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 24.März 2006 5:38 Titel: Neue Steuerregeln für Kinderbetreuungskosten |
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Neue Steuerregeln ab 2006:
Verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten
Pressemitteilung von: Steuerrat24
Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern können ab 2006 in größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden als bisher. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die privaten Haushalte als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden. Einen Wermutstropfen aber hat die Neuregelung: Sie ist in außergewöhnlicher Weise kompliziert geraten.
Nach bisheriger Rechtslage konnten Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr nur als außergewöhnliche Belastungen nach § 33c EStG abgesetzt werden, wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile erwerbstätig, behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung waren. Anerkannt wurden die Kosten bei Alleinerziehenden bis zu 750 EUR, soweit sie über den Selbstbehalt von 774 EUR hinausgingen. Bei Verheirateten galten die doppelten Beträge.
Ab 2006 wird die bisherige Abzugsmöglichkeit als außergewöhnliche Belastung abgeschafft und dafür die Abzugsmöglichkeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben und als Sonderausgaben neu eingeführt. Jetzt wird unterschieden, ob die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt sind oder ob sie in der Privatsphäre der Eltern entstehen:
- Erwerbsbedingte Betreuungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar (§ 4f i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG 2006).
- Private Betreuungskosten können auf zweifache Weise als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG 2006).
Das neue Gesetz wurde am 17.3.2006 vom Bundestag verabschiedet und gilt rückwirkend ab 1.1.2006. Bereits heute bietet das Internetportal Steuerrat24.de einen Ratgeber, in dem auf 10 Seiten die komplizierten neuen Steuerregeln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ausführlich und verständlich erläutert werden. Damit es für den Leser einfacher wird, werden nicht einfach die Gesetzesvorschriften dargestellt, sondern die Regeln für die jeweilige persönliche Situation erläutert. Mit diesem Ratgeber bringen die Steuerexperten von Steuerrat24 Licht ins Dunkel und zeigen, was geht und wie es geht. Der Ratgeber kann aufgerufen werden bei www.Steuerrat24.de in der Rubrik "Kinder".
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Zu Steuerrat24:
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Steuerrat24
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69496 Hemsbach
Tel.: 06201 / 470 675
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